Die Verkehrssünderkartei in Flensburg ist reformiert worden, nunmehr werden die Neuerungen und deren Folgen erörtert.
(firmenpresse) - Das Bundeskabinett hat bereits Mitte Dezember eine Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg beschlossen.
Durch die Neuerungen soll alles "einfacher, transparenter und gerechter" werden. Bislang mussten Verkehrsteilnehmer ab 18 Punkten den Führerschein abgeben, künftig wird das bereits ab acht Punkten der Fall sein. Im Gegenzug gibt es aber auch nur noch ein bis drei, statt ein bis sieben Punkten pro Delikt. Einfache Verstöße, die keine Verkehrsgefährdung darstellen, werden gar nicht mehr durch Punkte in Flensburg geahndet. Dazu zählt beispielsweise Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot oder das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette.
Die Gesetzesreform wird aller Voraussicht nach nicht vor 2014 Inkrafttreten. Bei der Umstellung des Systems wird es nach den Worten von Verkehrsminister Ramsauer keine Generalamnestie für Verkehrssünder geben. Bestehende Punkte sollen aber den neuen Regelungen entsprechend umgerechnet werden.
Bereits vor Erreichen der Acht-Punkte-Marke wird die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen um den Verkehrssünder auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und zu ermahnen. Bei vier bis fünf Punkte erhält der Betroffene eine Ermahnung und Belehrung über das neue Fahreignungsbewertungssystem. Bei sechs bis sieben Punkten ist die Verwarnung mit einer verpflichtenden Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verbunden. Ab acht Punkte wird die Fahrerlaubnis eingezogen und kann nicht vor Ablauf von mindestens sechs Monaten neu beantragt werden. Im Zuge der Punkte-Reform werden die Bußgelder für etliche Verstöße stark angehoben. Das Telefonieren am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder die Missachtung der Winterreifenpflicht, kosten dann beispielsweise 70 bzw. 80 Euro. Der Gesetzentwurf muss erst noch den Bundesrat passieren, es kann also noch zu erheblichen Abänderungen kommen.
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