(ots) -
Plagiatsvorwürfe werden immer häufiger. Prominente und normale
Bürger sind betroffen. Vom Bachelor-Studenten bis zum Doktoranden,
vom Bürgermeister bis zum Konzernchef wächst die Sorge um den
Hochschul-Abschluss und den Titel. Selbst Hochschullehrer sind vor
selbsternannten Plagiatsjägern nicht mehr sicher, die ihnen die
akademischen Grade wegnehmen wollen.
"Wir beobachten die starke Zunahme von Plagiatsvorwürfen", sagt
Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf Hochschulrecht
und Prüfungsanfechtungen spezialisiert hat: "Zum einen lassen
Universitäten immer mehr Prüflinge mit dem Vorwurf eines Plagiats
durchfallen oder nehmen Arbeiten nicht zur Bewertung an. Zum anderen
gibt es immer mehr private Plagiatsjäger, die nach vermeintlichen
Schwachstellen suchen und den Betroffenen an den öffentlichen Pranger
stellen wollen. Das ist schlicht und einfach Niedertracht unter dem
Vorwand einer wissenschaftlichen Qualitätskontrolle."
Dass ungenaue Zitate oder "Copy and paste" nicht dem
wissenschaftlichen Standard genügen, hat sich mittlerweile
herumgesprochen. Doch müssen Universitäten auch rechtsstaatliche
Standards einhalten, wenn sie den schwerwiegenden Vorwurfs eines
Plagiats erheben. Ein ungenaues Zitat ist noch lange kein Plagiat.
Und eine Arbeit, die jahrelang zurückliegt, darf nicht anonymen
Erpressern dazu dienen, Karriere und Leistung eines anderen zu
ruinieren. Neben formalen Verfahrensvoraussetzungen wie z.B. Anhörung
sind Hochschulen auch zur Betreuung ihrer Prüflinge verpflichtet. Und
sie müssen als staatliche Einrichtungen auch den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit sowie ein faires Prüfungsverfahren gewährleisten.
"Der Fall Schavan zeigt, dass sich Universitäten schnell von
anonymen Denunzianten zu einer Hexenjagd verleiten lassen - und dabei
vergessen, dass sie grundrechtsverpflichtet sind", sagt Rechtsanwalt
Naumann zu Grünberg, und ist sich sicher: "Schavan wird ihren
Doktortitel vor Gericht zurückerhalten, denn die Universität
Düsseldorf hat verfahrensfehlerhaft und unverhältnismäßig
entscheiden. Die prüfungsrechtliche Rechtsprechung macht hier klare
Vorgaben." Er rät daher Betroffenen, sich nicht einschüchtern oder
gar erpressen zu lassen. Selbst wenn man bei kritischer Prüfung
seiner eigenen Arbeit Fehler oder Ungenauigkeiten entdeckt, ist es
noch nicht zu spät. Naumann zu Grünberg empfiehlt, vorsorglich eine
Abwehr-Strategie vorzubereiten, um den anonymen Inquisitoren und
ihren willfährigen Helfern in den Universitätsverwaltungen schnell
etwas entgegenhalten zu können, wenn der Tag X kommt. "Neben unseren
Fachanwälten arbeiten erfahrene Hochschullehrer an Abwehrstrategien
mit, um Plagiatsvorwürfe auch durch wissenschaftliche Gutachten zu
entkräften", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der mit seinen
Kollegen von Hamburg aus Mandanten in allen Teilen Deutschlands
betreut.
Pressekontakt:
Kostenfreie Info-Broschüren und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer eines prüfungsrechtlichen Verfahrens können auf der
Internet-Seite www.uni-recht.de angefordert werden.
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
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Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 hochschulrechtlichen Verfahren, insbesondere
in Studienplatzklagen und Prüfungsanfechtungen.
Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit aus allen Teilen
Deutschlands und dem Ausland.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Hochschulrecht-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen
anderen Medien berichtet worden.