Essen, 12. Februar 2013. Für Fragen rund um das Thema Verkehrsdelikte und Führerschein haben die Rechtsanwälte der ETL-Unternehmensgruppe ein bundesweites Produkt auf den Markt gebracht, eine Bußgeldprüfstelle.
(firmenpresse) - Innerorts etwas zu sportlich gefahren oder, der gern genommene Klassiker, stand die Ampel auf Orange? Vielleicht sogar Fahren unter Alkoholeinfluss? Zur Überprüfung der dann drohenden, leider oft einschneidenden Folgen bieten die ETL-Experten für Betroffene eine besondere Dienstleistung an. Die Bußgeldprüfstelle untersucht fachgerecht, mit spezialisierten Anwälten, ob der Tatvorwurf oder die Rechtsfolgen, wie die erhobene Verwarnung, dem Bußgeldkatalog und der Straßenverkehrsordnung (StvO) entsprechen und korrekt bestimmt bzw. berechnet wurden. Falls Stadtverwaltung oder Justizbehörde zu Unrecht eine Rechtsfolge aussprechen oder die zu zahlende Summe bzw. die zu erwartenden Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zu hoch berechnet worden sind, helfen die Experten bei den weiteren juristischen Schritten, beispielsweise beim Einspruch einlegen. Um den hohen Anspruch der Klienten gerecht zu werden, wurde über Jahre ein Netzwerk mit fachkundigen Beratern aufgebaut. Maßnahmen im Bereich der Verkehrsüberwachung werden regelmäßig durch sachverständige Rechtsmediziner auf Messfehler geprüft – beispielsweise ob das Foto für eine Täteridentifikation überhaupt geeignet ist. Aber auch mit dem Führerscheinentzug ist die Arbeit der ETL-Rechtsanwälte noch nicht beendet. Mit Hilfe von Verkehrspsychologen sowie dem Betroffenen wird versucht, eine erfolgreiche Strategie zur Wiedererlangung des Führerscheins oder zur Verkürzung der Sperrfrist zu erarbeiten. Selbst negative MPU-Gutachten werden juristisch geprüft. Mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wird die Fahreignung untersucht. Eine moderne Textverarbeitung und der Einsatz neuester Kommunikationsangebote erleichtert die bundesweite Fallbearbeitung. So können Mandanten oder Interessenten über die unten genannte Internetseite Fälle melden, die dann in der Kanzlei direkt bearbeitet werden bzw. den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.
Alexander Streibhardt hat einen eher nicht so sportlichen Fahrstil, ist aber leidenschaftlicher Fachanwalt für Verkehrsrecht und innerhalb der ETL-Unternehmensgruppe Ansprechpartner für das neue Dienstleistungsangebot. „Unser Produktangebot wird sehr gut angenommen. Die Bandbreite der einzelnen Überprüfungen reicht von kleinen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu größeren Straftatbeständen, die von der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden, beispielsweise im Falle der Fahrerflucht oder bei Alkohol am Steuer“, so der 41-jährige ETL-Experte.
Informationen unter: www.etl-rechtsanwaelte.de/bussgeldpruefstelle
oder unter der kostenlosen Hotline: 0800 2 77 80 00
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch erfolgen oder per E-Mail: bpst(at)etl.de
Mit mehr als 1.200 Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern an über 700 Standorten ist ETL Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört mit einem Umsatz von rund 500 Mio. EUR und ca. 6.500 Mitarbeitern zu den Top 5 der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Mehr als 130.000 Mandanten – überwiegend aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – vertrauen seit 40 Jahren auf die Beratungskompetenz der ETL-Experten. Durch die fachübergreifende Zusammenarbeit können die ETL-Kanzleien eine lückenlose Rundumbetreuung bieten: So wird die optimale Unterstützung der Mandanten bei allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen ihrer unternehmerischen Tätigkeit gewährleistet. Eigens entwickelte Branchenlösungen erfüllen die besonderen Anforderungen spezieller Interessengruppen und Wirtschaftszweige, wie Tankstellen, Heilberufe, Senioren, Profisportler, Hotellerie und Gastronomie sowie Franchise-Systeme.
Weitere Informationen sowie Bildmaterial erhalten Sie bei:
ETL-Gruppe
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45128 Essen
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Fax: +49 201 24 04-33372
E-Mail: susanne.muench(at)etl.de
Internet: www.ETL.de