(ots) - Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde
am 13. März 2013 die Berufung der Commerzbank AG gegen ein Urteil des
Landgerichts Frankfurt verhandelt. Es hatte die Bank wegen
Falschberatung beim Verkauf von Anteilen am offenen Immobilienfonds
"Morgan Stanley P2 Value" zu Schadensersatz in Höhe von 9.646,41 Euro
verurteilt (vgl. Landgericht Frankfurt/M., Urteil vom 23. März 2012 -
2-19 O 334/11). Da der zuständige 17. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Frankfurt mitgeteilt hatte, dass er diese
Entscheidung in der Berufungsinstanz bestätigen werde, nahm die
Commerzbank die Berufung am Ende der Sitzung zurück. Das Urteil des
Landgerichts ist damit rechtskräftig geworden.
Geklagt hatte eine kaufmännische Angestellte aus Neu-Anspach, die
seit Juni 2007 arbeitslos ist. Zur Begründung hat das Landgericht
ausgeführt, die Anlegerin sei nicht über das mit der Aussetzung der
Anteilsrücknahme verbundene Kapitalverlustrisiko aufgeklärt worden.
Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) kommt dem rechtskräftigen Urteil
des Landgerichts Frankfurt Signalwirkung zu. "Unsere Kanzlei hat die
meisten Verfahren von Erwerbern offener Immobilienfonds
außergerichtlich beziehungsweise gerichtlich durch wirtschaftlich
vernünftige Vergleiche lösen können. Über diese Fälle dürfen wir
meist", sagt Anwalt Peter Hahn, "wegen der vereinbarten
Stillschweigensklausel nicht berichten. Bei einem Klagverfahren ist
das anders. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt weist
nun die Besonderheit auf, dass ein erstinstanzliches Urteil des
Landgerichts Frankfurt im Berufungsverfahren bestätigt worden wäre.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23. März 2012 ist somit
keine Einzelfall-Entscheidung mehr, sondern kann betroffenen Anlegern
Mut machen, den eigenen Verlust beim Erwerb von Anteilen an einem
offenen Immobilenfonds fachanwaltlich anzugehen", so Hahn weiter.
Der offene Immobilienfonds "Morgan Stanley P 2 Value" nahm seit
dem 30. Oktober 2008 keine Anteile mehr zurück und wird bis 30.
September 2013 abgewickelt. In diesem Fonds investierte Anleger
müssen mit einem Verlust von rund 50 Prozent rechnen. "Betroffene
Anleger", so Hahn, "können im Falle einer Falschberatung oder bei
eindeutigen Prospektfehlern gegen die beratende Bank oder die
Kapitalanlagegesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen. Am
erfolgversprechendsten ist es trotz der komplizierten
Verjährungsregeln derzeit, Ansprüche gegen die beratende Bank
durchzusetzen."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt.
Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart tätig.
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