(ots) - Perverse Tötungslust
Der Fall Warren Lee Hill offenbart einmal mehr den Irrsinn der
Todesstrafe. Denn angesichts zahlreicher Widersprüche wäre es für die
obersten Richter von Georgia ein Leichtes gewesen, das Todesurteil
umzuwandeln - zumal das Oberste Gericht der USA die Exekution
Behinderter verboten hat. Doch aus unerklärlichen Gründen bestand die
Justiz in Georgia darauf, das Recht auf ihre Weise umzudeuten.
Nun gibt es viele gute Argumente gegen die Todesstrafe: zum
Beispiel, dass die Gefahr, aufgrund von Ermittlungspannen oder
Falschaussagen Unschuldige zu töten, sich nie restlos vermeiden
lässt. Oder dass sich die vermeintlich abschreckende Wirkung in
bislang keiner Kriminalstatistik hat nachweisen lassen. Oder dass
moralische Gründe, etwa christliche Werte, das Töten verbieten.
Besonders schwer wiegt im aktuellen Fall jedoch, dass Hills
eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit nicht strafmildernd
berücksichtigt wird. Ohne Frage muss jede Tötung geahndet werden -
doch für das Strafmaß ist aus gutem Grund entscheidend, in welchem
Zustand sich der Täter zur Tatzeit befand. Ist Hill auf dem geistigen
Stand eines Zwölfjährigen, müssen die Richter ihn auch wie ein Kind
behandeln - und anerkennen, dass er die Tragweite seines Handelns
möglicherweise nicht ermessen konnte. Dass sie ihm dieses Erbarmen
verweigern, entlarvt eine perverse Tötungslust des Staates.
Constantin Binder
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