Finanzkrise bietet auch Chance für erfolgreiches Agieren in den USA
(firmenpresse) - München, 2. April 2009 - Die BridgehouseLaw Rückel & Bolthausen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München, sieht in der aktuellen Finanzmarktkrise auch eine Chance für erfolgreiche Geschäfte mit US-Immobilien. „Deutsche Investoren sind natürlich zu Recht besorgt, ob sie ihre notleidenden US-Investments sichern können. Dabei werden aber häufig die guten Möglichkeiten übersehen, selbst in einer Rezession noch mit Erfolg zu investieren“, sagt Dr. Christoph Rückel, Rechtsanwalt und Senior Partner von BridgehouseLaw Büro in Atlanta.
Als wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Agieren im US-Immobilienmarkt gibt BridgehouseLaw den Investoren eine umfangreiche Checkliste an die Hand, nach der die Hauptpunkte Business, Recht und Steuern in dieser Reihenfolge behandelt und abgehakt werden sollten. „Ganz wichtig ist vor allem zu beachten, dass Immobilie nicht gleich Immobilie ist“, so Dr. Christoph Rückel. So werden in den USA zum Beispiel Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien oder Spezialimmobilien wie Hotels oder Restaurants grundverschieden behandelt. „Die USA zeichnen sich dadurch aus, dass es einen hohen Grad der Spezialisierung gibt. Das Gespräch mit Immobilienfachleuten vor Ort ist deshalb unter Umständen entscheidend“, erläutert Dr. Christoph Rückel.
Zum ersten Punkt auf der Checkliste - Business - stellt Rückel fest, dass häufig „die hier notwendigen Hausaufgaben“ nicht frühzeitig genug gemacht werden oder wegen fehlender Informationen in Deutschland dem deutschen Investor selbst nicht zugänglich sind. Deshalb sollten sich die Investoren auf alle Fälle umfassende Informationen zur Immobilie, zu ihrer Finanzierung sowie auch zur Immobilienverwaltung in den USA beschaffen. Beispielsweise werden unbedingt Angaben zum Standort, den ortsüblichen Mieten und Auslagen, zum Stand der Vermietung und der Qualität der Mieter benötigt. „Es kann unter Umständen durchaus sinnvoll sein, den Mietern günstigere Angebote zu machen, damit sie überhaupt in dem Objekt bleiben können“, sagt Rückel.
Die Investoren sollten sich auch darüber informieren, welche Darlehensverträge, Sicherheiten (Grundschulden "Mortgages") oder Zahlungsrückstände bestehen, sowie möglicherweise ein "foreclosure" (Zwangsversteigerung oder anderweitige Verwertung der Immobilie) unter Ausschluss des Eigentümers „Es ist ein Aberglaube, dass alle notleidenden Darlehen zum foreclosure führen, viele Banken wollen neue Lösungen mit den Darlehensnehmern verhandeln, um nicht noch mehr Immobilien zur Verwertung zu bekommen. Eine Neufinanzierung mit gewissen Auflagen kann die schnellste Rettung sein“, erklärt Rückel.
Der zweite Punkt auf der Checkliste umfasst die wichtige rechtliche Seite. So sollten sich die Investoren um genaue Unterlagen zum Vertragswerk, zur Investmentstruktur sowie auch zu ihren Informations- und Mitwirkungsrechten an den von ihnen erworbenen oder gemieteten US-Immobilien bemühen. „Gibt es unter Umständen einen Bedarf, die Investment- und Verwaltungsstruktur zu verbessern oder zu verändern, um sie auch in Hinblick auf Effizienz und Kostenersparnis der derzeitigen schwierigen Marktlage anzupassen?“, nennt Dr. Christoph Rückel einen weiteren wichtigen Punkt, der zum Thema Recht geprüft werden sollte.
Das Thema „Steuern“ ist der dritte Punkt, der in vielerlei Hinsicht geklärt werden muss. „Der deutsche Investor sollte nicht nur seine US-Steuererklärungen, sondern auch die jährliche Zuteilung seiner Gewinne und/oder Verluste kennen und als Dokument in der Hand haben“, erklärt Rückel. Nachgefragt werden sollte auch, ob in und gerade wegen der Krise eine günstige steuereffektive Lösung gefunden werden kann, um auch von Verlusten in steuerlicher Hinsicht zu profitieren. Besondere Aufgaben stellen sich bei Investoren in geschlossene Immobilienfonds. „In der Regel kann deren Handeln und Eingreifen aufgrund der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen verschiedenen Beschränkungen unterliegen“, so der Rechtsanwalt weiter.
Generell empfiehlt BridgehouseLaw den Investoren, sich schnell den gesamten Überblick über den Markt und die für sie tätigen Partner zu verschaffen. „Gerade wegen der Finanzkrise können Investoren heute auf allen möglichen Ebenen gute Geschäfte tätigen“, resümiert Dr. Christoph Rückel.
Die komplette Checkliste kann per e-mail an: info(at)wordstatt.de angefordert werden.
Ãœber Bridgehouse
Die Kanzlei Bridgehouse Rückel & Bolthausen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München ist Teil einer internationalen Allianz von Anwaltssozietäten mit Kanzleien in Atlanta, Jakarta, Kuala Lumpur, London, Manila, München, Paris, Shanghai und Singapur und berät ihre Mandanten in wirtschaftsrechtlichen und hierbei insbesondere grenzüberschreitenden Fragestellungen, die das allgemeine Wirtschaftsrecht, das Gesellschafts- und Handelsrechts, Immobilienrecht, Unternehmensstrafrecht sowie Schiedsverfahren umfassen.
Pressekontakt
Wordstatt GmbH
Silberpappelstr. 7
80935 München
Tel.: 089/357 75 79-0
Fax: 089/357 75 79-9
E-Mail: info(at)wordstatt.de
Pressekontakt
Wordstatt GmbH
Silberpappelstr. 7
80935 München
Tel.: 089/357 75 79-0
Fax: 089/357 75 79-9
E-Mail: info(at)wordstatt.de