(ots) - Gut fürs Kind?
Wo können sich Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern
aufwachsen, bestmöglich entwickeln? Das sollte die Kernfrage sein,
wenn es um Adoptionsrechte geht. Die Verfassungsrichter haben sich in
ihrer Entscheidung nur mit einem Teilaspekt befasst, der
Sukzessivadoption.
Demnach kann ein Homosexueller ab sofort das Adoptivkind des
eigenen Lebenspartners ebenfalls adoptieren. Das kommt nur selten
vor. Das Urteil führt zumindest dazu, dass ein Kind zwei
erziehungsberechtigte Elternteile bekommt. Bisher durfte zwar ein
einzelner Homosexueller ein Kind adoptieren, ein schwules oder
lesbisches Paar aber nicht. Eine schwer verständliche Rechtslage.
Die Juristen haben ein Gesetz gekippt, das noch aus Zeiten der
rot-grünen Koalition stammt. Vermutlich bleibt es nicht dabei. Denn
die gewandelte Einstellung der Gesellschaft dürfte dazu führen, dass
die Forderung nach weitergehenden Adoptionsrechten für Homosexuelle
lauter wird.
Gut möglich auch, dass die Unterschiede zwischen Ehe und
eingetragener Lebenspartnerschaft irgendwann völlig aufgehoben
werden. Ob das aber ein Fortschritt wäre und ein Gewinn für die
Identität von Adoptivkindern, die nicht mit Mama und Papa aufwachsen,
ist nicht absehbar. Klären könnten das nur um Objektivität bemühte
Studien, nicht aber lautstarke Lobbyverbände.
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