(ots) - Verlieren Immobilieneigentümer ihren Job, kann
dies auch ein Risiko für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung
mit sich bringen. Vor allem wenn der Haupt- oder Alleinverdiener
arbeitslos wird, entsteht für die Familie meist schnell ein großer
wirtschaftlicher Engpass. Dann heißt es rasch zu handeln, damit der
Verbleib in den eigenen vier Wänden gesichert ist. "Eventuell kann
schon eine Verringerung der Tilgung dem Eigentümer helfen, die Raten
bis zum Beginn einer neuen Arbeitsstelle weiterzuleisten", erläutert
Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals
Baufi24. Viele Baufinanzierungsverträge räumen dem Kreditnehmer das
Recht ein, seine Tilgungshöhe ein Mal oder mehrmals zu ändern, ein
Blick in die Unterlagen gibt hierüber Aufschluss. Allerdings lohnt
sich dies nur, wenn die anfängliche Tilgungsrate bei mindestens 1,5
Prozent lag, dann kann eine Herabstufung auf einen Prozent dem
Eigentümer bereits etwas Luft verschaffen. Wie sich eine Veränderung
der Tilgungsrate auswirkt, kann mit einem Baufinanzierungsrechner
(http://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) leicht nachvollzogen
werden.
Wer die Rückzahlung nicht variieren kann, sollte möglichst schnell
das Gespräch mit der Bank suchen. "In Panik braucht der Kunde jedoch
nicht verfallen, denn dem Kreditinstitut dient die Bank als
Sicherheit, in der Regel ist es deshalb auch bereit, mit dem
Kreditnehmer eine Lösung zu finden", erläutert Stephan Scharfenorth.
Gegenüber dem Geldgeber müsse der Betroffene seine Situation offen
darlegen - der Anbieter räume dann, je nach Perspektive, über welchen
Zeitraum die Arbeitslosigkeit voraussichtlich andauern werde, für
einige Monate eine Tilgungsverringerung oder -aussetzung ein. Je nach
Einzelfall sei auch eine Stundung der Gesamtrate möglich, der Kunde
zahlt dann für eine gewisse Zeit gar keine Raten.
Verschaffen die Absprachen mit der Bank dem Kreditnehmer keinen
ausreichenden finanziellen Spielraum, kann er sich auch an die
örtliche Wohngeldstelle wenden und einen Lastenzuschuss beantragen.
Denn ebenso wie Mieter unterstützt der Staat auch Eigentümer mit
selbstgenutztem Wohneigentum, deren Einkommen zur Deckung der
Wohnkosten nicht ausreicht. Je nach Höhe ihrer Einnahmen erhalten
Betroffene dann einen Zuschuss zu ihren Kreditraten.
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