(ots) - Trauerspiel
Es ist beschämend: Drei Jahre ist es her, da schockierte die
Enthüllung Tausender Missbrauchsfälle in Schulen, Heimen und Familien
die Öffentlichkeit. Vor mehr als einem Jahr versprach der "Runde
Tisch sexueller Kindesmissbrauch" den Opfern rasche Hilfen. Doch bis
heute ist kein Cent geflossen. Enttäuschender konnte die Bilanz des
von so großen Hoffnungen begleiteten Gremiums nicht ausfallen.
Die Frustration der Betroffenen ist nur allzu verständlich. Sie
sollten unbürokratisch Geld für Therapien und andere Unterstützung
erhalten. Doch nun erleben sie, wie Bund und Länder endlos um Finanz-
und organisatorische Fragen streiten. Es ist ein Schlag ins Gesicht
traumatisierter Opfer, die nur unter Qualen an die Öffentlichkeit
gegangen sind. Dass der Bund nun seine Hälfte der Hilfen auch ohne
Einigung mit den Ländern auszahlen will, ist ein Fortschritt. Doch
kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Akteure in
Berlin, abgesehen von Präventionsprojekten, nur eine bescheidene
Bilanz vorweisen können.
Besonders bedauerlich ist, dass es noch kein neues
Opferschutzgesetz gibt. Geplant ist, zivilrechtliche
Verjährungsfristen von drei auf 30 Jahre zu verlängern. Das wäre eine
große Verbesserung, da sich Opfer oft erst im Erwachsenenalter in der
Lage sehen, Strafanzeige zu erstatten. Doch das Gesetz entzweit schon
seit 20 Monaten den Rechtsausschuss des Bundestages, ein weiteres
Trauerspiel.
Uwe Westdörp
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