(ots) - Der Bundestag hat heute der zweiten Verordnung zur
Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie in deutsches Recht
inklusive der Änderungsmaßgaben des Bundesrates zugestimmt. Damit ist
der letzte Teil des umfangreichen Paketes beschlossen worden: Ein
Artikelgesetz und zwei Artikelverordnungen regeln Genehmigung,
Betrieb und Stilllegung von Industrieanlagen teilweise neu. Der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wertet die Beschlüsse positiv:
"Der Umwelt- und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Industrieanlagen
wird damit gestärkt. Insbesondere begrüßen wir das Ziel der
Richtlinie, durch die zukünftige EU-weite Verbindlichkeit der "Besten
verfügbaren Techniken" das hohe Schutzniveau in der Europäischen
Union weiter anzugleichen", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck.
Zu den beschlossenen Vorgaben gehört die generelle Pflicht des
Anlagenbetreibers, ein Gelände bei Stilllegung einer Industrieanlage
in den Ausgangszustand zurückzuführen. Dies dient dem vorbeugenden
Boden-, Grund- und Trinkwasserschutz und ist aus Sicht des VKU die
bessere Option gegenüber der möglicherweise später notwendigen
Sanierung eines Anlagengeländes und der nachträglichen Entfernung von
Schadstoffen aus Boden und Grundwasser, was immer teurer als die
Vermeidung der Einträge gefährlicher Stoffe im Vorfeld ist.
In Deutschland ist das Schutzniveau bereits sehr hoch. Der VKU
begrüßt deshalb, dass neu zu erfüllende Vorgaben der EU-Richtlinie
auch nur auf jene Anlagen angewendet werden, die unter die Richtlinie
fallen, und nicht auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen. Dies
hatte der Verband im Laufe des Verfahrens gefordert.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung
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