(ots) - Beim Antrittsbesuch im Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gegenüber
Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände, und Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer, die Einführung einer Notdienstpauschale
bekräftigt und konkretisiert: Die Pauschalvergütung für den Nacht-
und Notdienst der Apotheken in Höhe von 120 Millionen Euro pro Jahr
soll über eine Erhöhung des Festhonorars von derzeit 8,35 Euro pro
verschreibungspflichtigem Arzneimittel aufgebracht werden. Die Mittel
sollen in einen Notdienst-Fonds fließen, aus dem sie dann abrufbar
sind.
"Wir begrüßen, dass das Ministerium kurzfristig einen
Gesetzentwurf vorlegen wird", sagte Schmidt nach dem Termin im BMG.
"Gerade für die Apotheken auf dem Lande, die besonders viele
Notdienste leisten müssen, sind das gute Neuigkeiten." Kiefer
ergänzte: "In den Ländern ist längst anerkannt, dass diese
strukturerhaltende Maßnahme die hochwertige und flächendeckende
Arzneimittelversorgung der Bevölkerung stärkt. Die
Landesapothekerkammern stehen bereit, den Apotheken die geleisteten
Notdienste zu attestieren, damit auf dieser Basis die Pauschale aus
dem Fonds abgerufen werden kann."
Der bundesweite Aktionstag "Wir machen den Tag zur Nacht!" am
Donnerstag, 28. Februar 2013, unterstreicht noch einmal die Bedeutung
des Notdienstes. Zwischen 12 und 13 Uhr sind alle Apotheken
aufgerufen, ihren Service auf den so genannten "Klappendienst" zu
beschränken. Millionen Patienten sollen vor den Apotheken über die
nächtlichen, sonn- und feiertäglichen Gemeinwohlleistungen informiert
werden. Die 21.000 Apotheken leisten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und
Notdienste. Derzeit darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als
Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch auch in Summe das
Gehalt des Notdienst leistenden Apothekers für 8 oder 12 Stunden
nicht finanzieren.
Weitere Informationen unter www.abda.de und
www.haende-weg-von-meiner-apotheke.de
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