(ots) -
Die Bundesregierung hat heute Regelungsvorschläge vorgelegt, die
die Tiefenbohrungen nach Schiefer- oder Kohleflözgas mittels der so
genannten Fracking-Technologie nur unter strengen Auflagen
ermöglichen. Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sind die
Vorschläge nur konsequent: "Die Bundesregierung greift endlich die
Forderung der kommunalen Wasserwirtschaft auf und passt den
Gesetzesrahmen an", kommentiert VKU-Vizepräsident Michael Beckereit.
Die vorliegenden Entwürfe von Bundesumweltminister Altmaier und
Bundeswirtschaftsminister Rösler zur Änderung des gesetzlichen
Rahmens sehen grundsätzlich ein Bohrverbot in Wasserschutz- und
Heilquellengebieten vor. Zudem sollen Vorhaben zur Aufsuchung und
Gewinnung von Erdgas oder Erdöl in Zukunft einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, in die auch die zum
Einsatz kommenden Chemikalien und das rückgeförderte
Lagerstättenwasser miteinbezogen werden. Bei zukünftigen
Fracking-Vorhaben sollen außerdem die Wasserbehörden verpflichtend
beteiligt werden.
"Die Regelungsvorschläge sind grundsätzlich ein Schritt in die
richtige Richtung", sagt der VKU-Vizepräsident und fordert "dass die
vorliegenden Entwürfe konkreter werden müssen, damit sie auch in der
Praxis angemessen vollzogen werden können." Es müsse klar sein, dass
ein Bohrverbot in Wasserschutzgebieten auch ein Unterbohren der
Gebiete beinhalten muss. Zudem müsse die einvernehmliche Einbindung
der Wasserbehörden beinhalten, dass sie eine verlässliche
Entscheidungsgrundlage über die zum Einsatz kommenden Chemikalien
bekommen. Hier sieht Beckereit Nachbesserungsbedarf, da verschiedene
Gutachten übereinstimmend Datenlücken testiert haben: "Wenn die
Fracking-Stoffe mangels wissenschaftlicher Grundlage nicht eindeutig
eingestuft werden können, darf man deren Einsatz nicht genehmigen.
Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss immer Vorrang haben."
Der Gesetzgeber reagiert mit seinem Entwurf auch auf das klare
Votum der Öffentlichkeit: 79 Prozent der Deutschen sprachen sich vor
kurzem in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im
Auftrag des VKU dafür aus, die Förderung unkonventioneller
Erdgasvorkommen mittels Fracking-Technologie nur unter sehr strengen
gesetzlichen Umweltauflagen zuzulassen. Nur 14 Prozent bevorzugen
weniger strenge Gesetze, um diese Energiequelle möglichst gut nutzen
zu können.
Hintergrund Fracking:
Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Chemikalien und
Stützstoffen unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Dadurch
werden millimetergroße Risse erzeugt, die sich in der gasführenden
Schicht horizontal in der gasführenden Schicht ausbreiten, was das
Gestein durchlässiger macht. Schiefergas wird so freigesetzt und kann
an die Oberfläche geleitet werden. Die Bohrung durchstößt auf ihrem
Weg ins Gestein allerdings auch Grundwasserhorizonte. Um dessen
Verunreinigung zu vermeiden, ummantelt man die Förderrohre mit
Zement. Kritiker bezweifeln aber, dass es eine Garantie für die
dauerhafte Abdichtung der Bohrung gibt. Zudem könnten sich die
erzeugten Risse ungewollt weiter ausbreiten und eventuell mit
natürlichen Gesteinsrissen verbinden, wodurch das Gas bis in das
Grundwasser aufsteigen könnte.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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