(ots) - Zur Debatte, die von der EU angestrebte Reform der
öffentlichen Auftragsvergabe führe zu einer Privatisierung der
Wasserversorgung, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates
der CDU, Wolfgang Steiger:
"Das deutsche Wahlkampfgetöse dröhnt jetzt schon bis Brüssel. Mit
Halbwahrheiten und dem gezielten Schüren von Ängsten wird ein
wichtiges europäisches Projekt, die Vollendung des europäischen
Binnenmarktes, diskreditiert. Es ist einfach falsch, wenn wie von
BÃœND-NIS90/DIE GRÃœNEN in einem Antrag der heute im Deutschen
Bundestag eingegeben wird, die angestoßene Reform der öffentlichen
Auftragsvergabe führe zu einer Zwangsprivatisierung der kommunalen
Wasserversorgung."
Fakt ist: Kommunale Gebietskörperschaften werden auch weiterhin
jederzeit frei darüber entscheiden können, ob sie Dienste selbst
erbringen oder damit private Unternehmen beauftragen wollen. Die
Richtlinie für mehr Transparenz und faire Ausschreibungsbedingungen
greift nur dann, wenn Dienstleistungen an private Unternehmen
vergeben werden.
"In Deutschland ist die Aufregung deshalb so groß, weil hier viele
Stadtwerke längst nicht mehr als kommunale Eigenbetriebe, sondern als
selbstständige GmbH agieren und sie häufig als Mehrspartenunternehmen
nicht mehr nur Wasser bereitstellen, sondern auch mit Strom oder Gas
handeln - und das auch jenseits der eigenen Gemeindegrenzen. Sie sind
damit wie ein privates Unternehmen wirtschaftlich am Markt tätig.
Man hat hierzulande schlicht und ergreifend Angst davor, sich mit
seinen wirtschaftlichen Interessen nicht mehr hinter dem
vermeidlichen Deckmantel der Daseinsvorsorge verstecken zu können und
sich einer richtigen Ausschreibung stellen zu müssen. Das ist Angst
vor dem Wettbewerb", so Steiger.
Wie der Generalsekretär des Wirtschaftsrates betont, stehe mit der
Richtlinie keine generelle Ausschreibung und damit Privatisierung der
Wasserversorgung bevor: "Erst in der vergangenen Woche hat
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier noch einmal klargestellt, dass
selbst kommunale Mehrspartenunternehmen Leistungen wie etwa die
Wasserversorgung nicht ausschreiben müssen, solange diese mit der
betreffenden Sparte lediglich in den eigenen Gemeindegrenzen tätig
sind."
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