(ots) - "Der Richtlinienvorschlag der Europäischen
Kommission zur Vergabe von Konzessionen wird seit einiger Zeit in
Deutschland kontrovers diskutiert. Es wurde dabei der Vorwurf laut,
die Kommission wolle mit diesem Vorschlag die Wasserversorgung
privatisieren. Dies habe ich bereits mehrfach ganz entschieden
zurückgewiesen. Die Richtlinie führt keinesfalls zu einer direkten
oder indirekten Privatisierung der Trinkwasserversorgung; dies ist
und war niemals die Intention der Kommission.
Wasser ist ein für den Menschen unverzichtbares öffentliches Gut.
Genau deshalb war und ist es mir besonders wichtig, dass der
Richtlinienvorschlag die Freiheit der Kommunen und Landkreise
respektiert, selbst darüber zu entscheiden, wie sie die
Trinkwasserversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger organisieren
wollen.
Gebietskörperschaften, die die Wasserversorgung ihrer Bürgerinnen
und Bürger unmittelbar aus eigenen Mitteln bestreiten, sind von der
Richtlinie in aller Regel ohnehin nicht betroffen. Falls eine
Gemeinde entscheidet, die Wasserversorgung einem von ihr unabhängigen
privaten Dritten zu übertragen, ist die Richtlinie anwendbar. In
diesem Fall ist es unerlässlich, Transparenz und Nichtdiskriminierung
bei der Vergabe der entsprechenden Konzessionen sicherzustellen - zum
Nutzen des Steuerzahlers und um faire Chancen für alle
Wirtschaftsteilnehmer zu garantieren.
Aufgrund der besonderen Ausgestaltung der Wasserversorgung in
Deutschland ist die Situation hier allerdings etwas komplexer. Dies
hängt damit zusammen, dass die öffentlichen Wasserversorger, wie
insbesondere die Stadtwerke, zum Teil neben ihrer Tätigkeit im
Wasserbereich auch auf liberalisierten Märkten Leistungen im freien
Wettbewerb anbieten (zum Beispiel Energieversorgung). Insofern haben
sie eine Art Zwischenstellung zwischen dem rein öffentlichen, nicht
am Markt auftretenden Eigenbetrieb und dem privaten Dienstleister.
Durch die öffentliche Diskussion in Deutschland und die
zahlreichen Gespräche, die ich mit vielen Akteuren geführt habe, habe
ich diese komplexeren Strukturen besser verstanden und kann das
Anliegen, eine ausgewogene Lösung für diese Fragen zu finden,
durchaus nachvollziehen. Ich bin bereit, einen neuen Vorschlag
mitzutragen, der den Sorgen vieler Stadtwerke entgegen käme: Wenn
mindestens 80% der Aktivitäten der Stadtwerke im Wassersektor
öffentlich bleiben, d.h. für die Kommune und ihre Bürger
durchgeführt werden, und eine getrennte Buchführung für den
Wassersektor besteht, wäre die Richtlinie nach diesem neuen Vorschlag
auf sie nicht anwendbar. Und der faire Wettbewerb auf den
liberalisierten Märkten bliebe trotzdem gewahrt.
Ich habe bereits im Europäischen Parlament klargestellt, dass ich
einen solchen Vorschlag in den anstehenden Verhandlungen zwischen
Parlament und Rat ausdrücklich unterstützen könnte. Ich bin
zuversichtlich, dass wir zu dieser wichtigen Frage bald eine
pragmatische, ausgewogene Lösung finden werden. "
Hintergrundinformationen zur geplanten Konzessionsrichtlinie
finden Sie auch hier.
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11205_de.htm
Pressekontakt:
Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Tel: 030 2280 2250