(ots) - Am 3. März 2013 tritt eine neue
EU-Holzhandels-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit illegal
geschlagenem Holz in Kraft. Der Handel mit illegal geschlagenem Holz
wird künftig innerhalb der Europäischen Union unter Strafe verboten
sein. Die deutsche Holzwirtschaft unterstützt diesen Schritt und
sieht hierin eine Stärkung des Verbrauchervertrauens.
Deutschland setzt damit die sogenannte "European Timber
Regulation" auf nationaler Ebene durch das
Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) um. Die Verordnung und das
HolzSiG regeln von Unternehmen zu erbringende Nachweispflichten, die
Kontrolle sowie die Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Gab es hier
bisher nur unzureichende Regelungen, so wird nachgewiesener Handel
mit illegal geschlagenem Holz nun mit Geld- oder sogar
Freiheitsstrafe belegt.
Mehr Sicherheit für Verbraucher
Die deutsche Holzwirtschaft begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
So geben die neuen gesetzlichen Regelungen dem Verbraucher ein hohes
Maß an Sicherheit. "Auch ohne ein spezielles
Nachhaltigkeitszertifikat kann man sich künftig beim Einkauf von
Holzprodukten innerhalb der EU sicher sein, nur legal erzeugte
Holzprodukte zu kaufen", sagt Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer
des Deutschen Holzwirtschaftsrats e. V. (DHWR), dem Dachverband der
industriellen und handwerklichen Betriebe sowie der mit Holz
handelnden Unternehmen in Deutschland.
Wenig Änderungen für die deutsche Forst- und Holzwirtschaft
Die heimische Forst- und Holzwirtschaft produziert ohnehin seit
vielen Jahrzehnten nach hohen gesetzlichen und freiwilligen
Nachhaltigkeitsstandards. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz schließt
zwar eine Gesetzeslücke, der Handel mit illegal geschlagenem Holz
spielt in Deutschland jedoch kaum eine Rolle. Dies belegen unter
anderem die Ergebnisse des jüngsten "WWF-Regierungsbarometer Holz".
Mit diesem bewertet der World Wide Fund for Nature (WWF) die
Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
in den EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland liegt hier zusammen mit
Großbritannien und den Niederlanden auf Rang eins. "Daher ändert sich
für deutsche Unternehmen der Holzindustrie auch nicht viel", so
Ohnesorge. Importeure von Holz müssen jedoch künftig ein
Sorgfaltspflichtsystem anwenden, das die Legalität der importierten
Ware anhand von belastbaren Dokumenten sicherstellt. Kontrolliert
werden sie dabei von den Zollbehörden und der Bundesanstalt für
Ernährung und Landwirtschaft. "Der Handel mit Holz ist damit
teilweise stärker geregelt als der Handel mit Nahrungsgütern",
erklärt der Geschäftsführer des DHWR. Ob die neue Verordnung
allerdings den erhofften Erfolg im Kampf gegen die
Tropenwaldzerstörung bringt, bleibt nach Meinung des DHWR abzuwarten.
Verband unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung
Der DHWR hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden eine
Informationsbroschüre sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog
zusammengestellt, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen
Anforderungen zu unterstützen. Die Dokumente stehen auf der Homepage
des DHWR zum Download bereit: http://url9.de/y9L.
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Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e.V. (DHWR) vertritt als
Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft die gemeinsamen
Interessen der industriellen und handwerklichen Holzunternehmen bis
hin zum Vertrieb durch den Handel und die Makler. Der DHWR deckt
durch die Mitgliedschaft der führenden Verbände der Holzbranche die
gesamte Wertschöpfungskette der Holz be- und -verarbeitung ab. Mit
seinen Mitgliedsverbänden arbeitet der DHWR an langfristigen
Strategien einer verbesserten öffentlichen Wahrnehmung des Roh- und
Werkstoffes Holz.
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Dr. Denny Ohnesorge
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