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Wer im Beruf am Ball bleiben will, für den sind berufliche
Weiterbildungen unumgänglich. Wie bei der täglichen Arbeit auch,
stehen Beschäftigte dabei unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an
Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Darauf weist die
gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.
Unerheblich ist, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert
oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo das
Seminar stattfindet, ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in
einem Hotel, ist auch nicht relevant für den
Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig
ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, der der Arbeitgeber
angehört. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für die Seminare über
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die die VBG ihren
Mitgliedsunternehmen anbietet. Entsprechende Angebote finden sich auf
der VBG-Homepage (http://www.vbg.de/seminare).
Nimmt ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene
Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, besteht ebenfalls
Versicherungsschutz, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen
verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen
dient. Das gilt auch für Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur
für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme absolvieren.
Zuständiger Unfallversicherungsträger ist in beiden Fällen die für
die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft oder
Unfallkasse.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 34 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur
VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen -
vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen: www.vbg.de
Pressekontakt:
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
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