(ots) - Die EU-Kommission hat heute das
Beihilfe-Prüfverfahren zum Paragraph 19 Absatz 2 der
Stromnetzentgeltverordnung eingeleitet. Die von der Kommission
beanstandete "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu
Elektrizitätsversorgungsnetzen" befreit stromintensive industrielle
Großabnehmer aufgrund einer Genehmigung der Bundesnetzagentur
vollständig von der Zahlungspflicht von den Netzentgelten. Die
Kommission will untersuchen, ob die Befreiung großer Stromverbraucher
von Netzentgelten in Deutschland seit 2011 eine staatliche Beihilfe
darstellt. Falls dem so ist, soll untersucht werden, ob die Befreiung
zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen könnte oder
ob sie gerechtfertigt werden kann.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält die Tatsache
für bedenklich, dass die steigenden Kosten für den Umbau des
Energiesystems auf immer weniger Schultern verteilt werden.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Investitionen für
die nachhaltigkeitsgerechte Umstrukturierung des Energiesystems
müssen gerecht verteilt werden. Wirtschaftspolitisch motivierte
Entlastungen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen
Wettbewerb stehen, durch die anderen Energieverbraucher bezahlen zu
lassen, ist nicht gerecht." Vor dem Hintergrund, dass industrielle
Verbraucher durch ihre Lastverhalten Netze stabilisieren können, sei
es zwar verständlich, dass dafür eine Gegenleistung erwartet wird.
"Dass diese Gegenleistung die Netznutzung zum Nulltarif sein soll,
ist allerdings nicht nachvollziehbar und dem Endverbraucher nicht zu
vermitteln. Nun sollte die von Bundeskanzlerin Angela Merkel
angekündigte Überprüfung ungerechtfertigter Privilegierungen rasch
abgeschlossen und vom Gesetzgeber umgehend umgesetzt werden, um den
Stadtwerken zu ermöglichen, die Energiepreise für Haushaltskunden und
mittelständische Wirtschaft zeitnah anzupassen", so Reck.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zudem heute verkündet, dass
die von der Bundesnetzagentur getroffene Festlegung rechtswidrig sei,
weil ihr die Rechtsgrundlage fehle. Nach Auffassung des Gerichts
seien bereits die in 2011 vorgenommenen Änderungen des § 19 Abs. 2
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) formell verfassungswidrig und
damit nichtig. Die Richter appellierten in der Verhandlung an den
Gesetzgeber, die Rückabwicklung der Netzentgeltbefreiung nun "sauber"
gesetzlich zu regeln, um der Verantwortung für die fehlerhafte
Regelung gerecht zu werden. Die Bundesnetzagentur hat die
Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen.
Hans-Joachim Reck dazu: "Viele Gesetze und Verordnungen für die
Energiewirtschaft wurden in der jüngeren Vergangenheit mit heißer
Nadel gestrickt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf
macht das deutlich. Wir brauchen jetzt allerdings klare und stabile
Entscheidungen, um der Branche Planungs- und Investitionssicherheit
zu bieten. Der VKU hat daher gemeinsam mit den Stadtwerken im VKU ein
Gutachten für ein neues umfassendes Energiemarktdesign erarbeitet.
Das VKU-Konzept bietet ganzheitliche und langfristig angelegte
Lösungen."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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