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Neue Regeln für die Vermittlung von Finanzprodukten: 34f-Leitfaden von
FIDURA lotst Finanzanlagenvermittler sicher durch den
Paragraphen-Dschungel
07.03.2013 / 14:00
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Leitfaden informiert auf zwölf Seiten umfassendüber alle wesentlichen
Neuerungen - kostenlose Experten-Hotline und Schulungsangebote für
Finanzanlagenvermittler
Sie hat für reichlich Gesprächsstoff gesorgt, die Novellierung des
Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Wer gewerbsmäßig
Finanzanlagen vermittelt oder Anlageberatung betreibt, muss seit dem 1.
Januar 2013über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. So schreibt es der
neu geschaffene§34f GewO vor. Indes, viele Detailfragenüber den
Berufszugang und die Berufsausübung für freie Finanzanlagenvermittler sind
noch ungeklärt. Unklarheiten gibt es auch bei der Anwendung der neuen
Regeln. Denn die Aufsicht liegt in den meisten Bundesländern bei denörtlichen Industrie- und Handelskammern, die auch die Erlaubnis erteilen.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die verschiedenen IHKs die Regeln
teilweise unterschiedlich auslegen. Eine wertvolle Orientierungshilfe
bietet den Finanzanlagenvermittlern in dieser Situation der aktuelle
34f-Leitfaden von FIDURA.
Auf zwölf Seiten informiert die Broschüre detailliertüber alle
wesentlichen Neuerungen, die die Novellierung des Finanzanlagenvermittler-
und Vermögensanlagenrechts mit sich bringt. Der 34f-Leitfaden von FIDURA
bietet dabei neben umfassenden Informationen wertvolle Hilfestellungen für
die richtige Einordnung der persönlichen Situation: Wo stehe ich und welche
konkreten Schritte muss ich ergreifen? Daneben liefert der Leitfaden
fundierte Antworten auf viele Detailfragen, die den freien Vermittlern
unter den Nägeln brennen: Welche Finanzprodukte fallen unter die neue
gesetzliche Regelung? Welche Anforderungen werden an einen
Finanzanlagenvermittler gestellt? Wie muss der vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Sachkundenachweis erbracht werden? Und welche Pflichten
müssen Finanzanlagenvermittler im Beratungsprozess erfüllen?
'Als Anbieter geschlossener Private-Equity-Publikumsfonds sind wir auf
kompetente und seriöse Vertriebspartner angewiesen', sagt Klaus Ragotzky,
Gründer und Geschäftsführer der FIDURA Capital Consult GmbH. 'Wir begrüßen
deshalb die Bemühungen der Politik um eine Stärkung des Anlegerschutzes bei
der gewerblichen Vermittlung von Finanzprodukten. Die Anhebung der
Anforderungen ist ein richtiges Signal und wird zu einer weiteren
Professionalisierung dieses Berufsstandes beitragen.' Allerdings seien
viele Detailfragen noch ungeklärt, so Ragotzky. Weil die Verantwortung für
die Erteilung der Erlaubnis in den meisten Bundesländern bei denörtlichen
Handelskammern liege, gebe es bei der Anwendung der neuen Regeln zum Teil
große Unterschiede. Ragotzky weiter: 'Da sich auch bei uns die Anfragen von
Vertriebspartnern nach den Konsequenzen der Neuregelungen häufen, haben wir
uns entschlossen, einen eigenen Leitfaden zu erstellen. Wir wollen unseren
Vertriebspartnern dabei helfen, sich in dem Regelungswust besser
zurechtzufinden und sie dabei unterstützen, die neuen gesetzlichen
Anforderungen in jedem Punkt genau zu erfüllen.'
Schätzungsweise 80.000 freie Finanzanlagenvermittler gibt es derzeit in
Deutschland, jedes Jahr kommen rund 8.000 neue Vermittler hinzu. Für sie
alle gelten seit Anfang des Jahres neue Regeln. Der jetzt in Kraft
getretene§34f GewO schafft für die freien Finanzanlagenvermittler einen
eigenständigen Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung - bislang war die
Vermittlung von Finanzanlagen zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern
und Darlehensvermittlern in§34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Die
zum Teil recht weitreichendenÄnderungen sorgen bei den freien Vermittlern
für erhebliche Verunsicherung - für FIDURA Anlass ein eigenes
Informationsangebot zu schaffen.
Kostenlose Experten-Hotline und Schulungsangebote für
Finanzanlagenvermittler
Ergänzt wird der Leitfaden durch kostenlose§34f-Schulungen, die von FIDURA
in den nächsten Wochen einmal im Monat veranstaltet werden.
FIDURA-Vertriebsleiter Johann Dudla informiert dabeiüber die praktischen
Auswirkungen der rechtlichen Neuerungen. Darüber hinaus bieten die
Schulungen Raum für den Erfahrungsaustausch. Die nächsten Schulungen finden
am 20.03.2013 bzw. am 24.04.2013 statt. Anmeldungen nimmt Rebecca Seck
(Tel.: 089/23 88 98 23, E-Mail: rebecca.seck(at)fidura.de) entgegen.
Für individuelle Fragen hat FIDURA eine Hotline eingerichtet: Hier steht
Claus Schönberner, 34f-Experte von FIDURA, ratsuchenden
Finanzanlagenvermittlern dienstags und mittwochs telefonisch zur Seite
(Tel.: 089/23 88 98 21), an denübrigen Werktagen per E-Mail
(claus.schoenberner(at)fidura.de).
Der 34f-Leitfaden kann ab sofort kostenfrei bei Johann Dudla, FIDURA
Vertriebsleiter, per E-Mail (johann.dudla(at)fidura.de) oder telefonisch unter
089/23 88 98 23 angefordert werden.Ãœber die FIDURA Private Equity Fonds
FIDURA wurde 2001 von erfahrenen Unternehmern und Kapitalmarktspezialisten
als unabhängiges Beratungs- und Emissionshaus für Private Equity gegründet.
Mit einem auf das besondere Sicherheitsbedürfnis von Normalanlegern
abgestimmten Anlagekonzept und einem auf höchste Sicherheit bedachten
Investmentansatz geht FIDURA bewusst neue Wege. Die Vision: Normalanlegern
auf der einen Seite und kapitalsuchenden mittelständischen Unternehmen auf
der anderen Seite einen Zugang zu Private Equity zu eröffnen. Als
Kapitalgeber, Coach und Sparringspartner begleitet das erfahrene Management
von FIDURA kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 1 Mio. EUR Umsatz bei
der Realisierung ihrer Wachstumspläne. Mit den bislang vier aufgelegten
Fonds platzierte das Emissionshaus bis heute ein Gesamtvolumen von rd. 110
Mio. EUR. FIDURA gehört damit zu den führenden Anbietern direkt
investierender geschlossener Private-Equity-Publikumsfonds in Deutschland.
Weitere Informationen unter www.fidura.de.
FIDURA Private Equity Fonds
Bavariaring 44
80336 München
Tel.: +49 (0)89 / 23 88 98 - 0
Fax: +49 (0)89 / 23 88 98 -29
E-Mail: presse(at)fidura.de
Web: www.fidura.de
Ende der Finanznachricht
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