(ots) - Ein US-Bundesrichter hat das von
US-Autohändlern angestrengte Verfahren wegen Betrugs, Falschauslegung
und verbotener Absprachen gegen den indischen Lkw-Hersteller Mahindra
& Mahindra, Ltd. und seine Niederlassung in den USA bestätigt. Bei
dieser Klage wird Mahindra vorgeworfen, Hunderte von Autohändlern in
den USA um eine Geldsumme von mehr als 60 Millionen US-Dollar
betrogen und sich Geschäftsgeheimnisse angeeignet zu haben. Dies
behauptet der Rechtsanwalt Michael Diaz, Jr., internationaler
geschäftsführender Partner in der in Miami ansässigen Kanzlei Diaz
Reus & Targ, von der die US-Automobilhändler vertreten wurden.
"Wir sind gespannt auf die nächste Verhandlungsrunde und freuen
uns darauf, dass dadurch Hunderten von Autohändlern überall in den
USA, die dem betrügerischen Geschäftsgebaren von Mahindra zum Opfer
gefallen sind, Gerechtigkeit widerfahren wird", erklärt Diaz, der
Leiter des juristischen Teams der Klägerseite, das aus Gary Davidson,
Brant Hadaway, Carlos Gonzalez und Ahmand Johnson besteht.
Gestern entschied US-Bezirksrichter Thomas W. Thrash in Atlanta
gegen Mahindras Antrag auf Klageabweisung und genehmigte den Fortgang
des von den Autohändlern angestrengten Verfahrens. Ein Zeitpunkt für
die anstehende Verhandlung wurde noch nicht festgelegt.
"Bei einem handelsrechtlichen Prozess wegen Betrugs und verbotener
Absprachen muss der Kläger den Beklagten sehr spezifisches
Fehlverhalten vorwerfen", so Hadaway. "Durch die Entscheidung, dass
die Vorwürfe unserer Mandanten gegen Mahindra rechtlich ausreichend
sind, um eine Klageerhebung zu begründen, hat Richter Thrash unsere
Mandanten in ihrem Entschluss bestärkt, sich um eine Entschädigung
für die erlittenen Verluste zu bemühen."
Die Sammelklage wurde im Juni 2012 (Nr. KH199170-3) von
Autohäusern in New Hampshire, Florida, Kalifornien, New Jersey und
Washington gegen Mahindra & Mahindra, Ltd. und Mahindra USA, Inc.
eingereicht. Im ganzen Land hatten Händler eine erste Vertriebsgebühr
bezahlt, im Namen von Mahindra Marketing betrieben,
Ausstellungsräume, -plattformen und -bühnen für Mahindra eingerichtet
und zusätzliches Personal eingestellt - all dies der Klage zufolge
auf Drängen von Mahindra. Mahindra begann daraufhin mit den
Vorbereitungen für den Eintritt in den US-Markt und richtete 2004 in
landesweites Händlernetz ein.
In einem aufwendigen Versuch, die US-Autohändler für sich zu
gewinnen, besuchte Arun Jaura, ein Mitglied der Geschäftsleitung von
Mahindra 2007 eine Automobilausstellung in Atlanta, bei der er
wiederholt bekräftigte: "Ich liebe Amerika!" Bei dieser Ausstellung,
die von etwa 400 Autohändlern aus den USA besucht wurde, führte die
Geschäftsleitung von Mahindra Werbefilme vor, in denen die
Haltbarkeit der Fahrzeuge betont wurde, indem sie scheinbar in
unterschiedlichem Gelände vorgeführt wurden. Jaura stellte auch einen
festen Zeitplan für die Einführung des viertürigen LKW von Mahindra
auf dem US-Markt Ende 2008 sowie des zweitürigen LKW und SUV von
Mahindra im dritten Quartal 2009 vor.
Die von Mahindra geführten Verkaufsgespräche waren ausgesprochen
erfolgreich. Der Klage zufolge erhielt das Unternehmen letztendlich
Gebühren in Höhe von 8,5 Millionen US-Dollar von den Händlern.
Mithilfe einer Flut von Pressemitteilungen, Verkaufsgesprächen,
Werbeanzeigen und Zeitungsartikeln auf Betreiben von Mahindra,
veranlassten Jauras Äußerungen schließlich noch weitere
US-Autohändler dazu, die Fahrzeuge von Mahindra zu vertreiben. Im
Laufe der folgenden zwei Jahre versicherte Mahindra den
US-Autohändlern mehrmals, der Genehmigungsprozess ginge planmäßig
vonstatten, tatsächlich reichte das Unternehmen seine Unterlagen
jedoch verspätet bei den zuständigen Stellen ein, um dies als Vorwand
nutzen zu können, geschlossene Vereinbarungen zu kündigen. "Mahindra
ist seinen Verpflichtungen wiederholt nicht nachgekommen", fügte Diaz
hinzu. "Nun werden wir uns weiterhin nachdrücklich darum bemühen,
Gerechtigkeit für unsere Mandanten zu erwirken."
Informationen zu Diaz Reus
Diaz Reus vertritt weltweit Geschäftskunden, schwerpunktmäßig auf
den aufstrebenden Märkten. Das Unternehmen beschäftigt erfahrene
Juristen in den USA, Lateinamerika, Asien, Europa und dem Nahen Osten
und ist dadurch auf einzigartige Weise aufgestellt,
unterschiedlichste komplexe grenzüberschreitende Handels-,
Wirtschafts- und Finanztransaktionen abzuwickeln. Die Juristen von
Diaz Reus verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Regierungen, im
Handel, bei der Einhaltung von Vorschriften sowie in Zoll-, Steuer-
und Einwanderungsangelegenheiten ebenso wie mit internen
Untersuchungen, Untersuchungen durch Behörden und komplexen
Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren. Diaz Reus betreibt
Niederlassungen in Miami, Florida, Caracas, Venezuela, Schanghai,
China, Dubai, VAE, Irak, Frankfurt, Deutschland, Bogota, Kolumbien,
Panama-Stadt, Republik Panama, Mexiko-Stadt, Mexiko; Buenos Aires,
Argentinien sowie Santiago, Chile und arbeitet mit einer
Partnerniederlassung in Sao Paulo, Brasilien zusammen. Weitere
Informationen finden Sie unter www.diazreus.com
[http://www.diazreus.com/] oder
http://www.jdsupra.com/profile/diazreus
[http://www.jdsupra.com/profile/diazreus].
Für die Anwaltskanzlei: Michael Diaz,
mdiaz(at)diazrues.com[mailto:mdiaz(at)diazrues.com], +1-305-375-9220
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