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Aktienbewegung/Kartellfragen/Strategische Unternehmensentscheidungen
Wien (euro adhoc) - Die B&C Industrieholding GmbH ("B&C
Industrieholding" und gemeinsam mit ihren direkten und indirekten
100%igen Tochtergesellschaften "B&C Gruppe") gibt gemäß § 5 Abs 3
Ãœbernahmegesetz ("ÃœbG") bekannt, am 08.03.2013 eine kontrollierende
Beteiligung an der AMAG Austria Metall AG ("AMAG") gemäß §§ 22 ff ÜbG
erlangt zu haben.
Mit der heute erfolgten kartellbehördlichen Freigabe durch die
Europäische Kommission wird sowohl die am 07.01.2013 von der B&C
Industrieholding mit der Oberbank AG ("Oberbank" und gemeinsam mit
ihren direkten und indirekten 100%igen Tochtergesellschaften
"Oberbank-Gruppe") abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung, als auch
die am 01.03.2013 mit der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung
abgeschlossene Aktionärsvereinbarung wirksam. Momentan beträgt der
Anteil der B&C Gruppe an der AMAG ca. 29,99%, der Anteil der
Oberbank-Gruppe ca. 5,01% und der Anteil der AMAG Arbeitnehmer
Privatstiftung ca. 11,12%. Der von der B&C Gruppe und den mit ihr
gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern gehaltene Anteil an der AMAG von
ca. 46,13% überschreitet die Stimmrechtsschwelle von 30% und löst ein
Pflichtangebot gemäß § 22 Abs 1 ÜbG aus.
Die B&C Alpha Holding GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der B&C
Industrieholding wird als Bieterin fungieren und die
Angebotsunterlage für das Pflichtangebot unverzüglich der
Ãœbernahmekommission anzeigen. Die B&C Gruppe wird das Angebot
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bekannt machen.
Rückfragehinweis:
The Skills Group GmbH
Jörg Wollmann
Tel: + 43 664 8860 5860
Email: wollmann(at)skills.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: B&C Industrieholding GmbH
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A-1010 Wien
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