(ots) - Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat die
Landesregierungen am 11. März 2013 in Berlin nochmals nachdrücklich
aufgefordert, das Tarifergebnis für die Landesbeschäftigten zeit- und
inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger von Ländern
und Kommunen zu übertragen. "Eigentlich müsste das ein Gebot der
Fairness und eine Selbstverständlichkeit sein, schließlich haben die
Beamten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen
Einkommensentwicklung. Es gebe jedoch bereits besorgniserregende
Signale einzelner Landesregierungen. So wolle Rheinland-Pfalz für
fünf Jahre eine einprozentige Besoldungsdeckelung festschreiben. Auch
andere Landesregierungen, etwa in Düsseldorf, Stuttgart und Bremen
hätten angedeutet, das Tarifergebnis nicht eins zu eins auf die
Beamten übertragen zu wollen.
"Wir werden das auf keine Fall akzeptieren," erklärte Dauderstädt,
zumal jede sachliche Begründung für ein solches Sonderopfer der
Beamten fehle: "Sie leisten genauso gute Arbeit wie Ihre
Tarifkollegen, sie müssen mit derselben Inflation klar kommen und
bewähren sich tagtäglich unter den gleichen erschwerten
Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst."
Zudem warnte der dbb Chef vor einem weiteren Auseinanderdriften
der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern. Dauderstädt: "Wir
wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, weder
zwischen den Statusgruppen noch zwischen den Gebietskörperschaften.
Schlimm genug, dass der Staat als Arbeitgeber wegen der mäßigen
Bezahlung seine Konkurrenzfähigkeit auf einem immer schärfer
umkämpften Arbeitsmarkt zu verlieren droht, jetzt eröffnen die
Landesregierungen auch noch den Wettbewerb untereinander. Wir haben
schon heute eine Besoldungsspreizung von bis zu zehn Prozent zwischen
einzelnen Ländern. Je größer dieses Gefälle wird, desto mehr fallen
die armen Länder bei der Personalgewinnung zurück. Das kann nicht im
Interesse der Allgemeinheit sein."
Nach der Tarifeinigung zwischen den Gewerkschaften und der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erhalten die rund 800.000
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder eine lineare
Anhebung ihrer Gehälter um 2,65 Prozent rückwirkend zum 1. Januar
2013 sowie um 2,95 Prozent zum 1. Januar 2014.
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