(ots) - Pressemitteilung
EU-Kommission muss mit hohen Strafzahlungen den von deutschen
Autoherstellern erneut versprochenen Umstieg auf CO2-Klimaanlagen
durchsetzen
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert die Bundesregierung
und die Europäische Kommission auf, das im Brandfall extrem toxische
chemische Kältemittel R1234yf zu verbieten. Seit mehreren Jahren
setzt sich die DUH für ein Anwendungsverbot der Chemikalie ein und
hat im Dezember 2012 abermals einen entsprechenden Antrag beim
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt. In der vergangenen Woche hatten
die deutschen Autohersteller Daimler, VW und BMW am Rande des Genfer
Autosalons erneut erklärt, zukünftig auf das natürliche Kältemittel
CO2 umzusteigen. Jedoch machten sie keine Angaben zum Zeitplan und
zur Frage, wann sie die rechtswidrige Weiterverwendung des
klimaschädlichen Kältemittels R134a beenden werden.
"Die deutschen Autohersteller kündigen bereits seit 15 Jahren
regelmäßig den Umstieg auf ein klimafreundliches und ungiftiges
Kältemittel CO2 an, ohne ihre Versprechungen einzuhalten. Tatsächlich
bezwecken sie eine möglichst lange Weiterverwendung des extrem
klimaschädlichen aber billigen Kältemittels R134a", kritisiert Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. 1998 hatte die Daimler AG
erstmals den Einsatz des Kältemittels CO2 versprochen, diese Zusage
aber bis heute nicht umgesetzt. 2007 hatten sich die deutschen
Autohersteller im Rahmen einer Vorstandsentscheidung des VDA darauf
verständigt, die Entwicklung der Kältetechnik mit chemischen Mitteln
einzustellen und die verbindliche Einführung des natürlichen
Kältemittels CO2 zugesagt. Auch dieses Versprechen wurde vom
VDA-Präsidenten Matthias Wissmann im Folgejahr gebrochen.
Dass sich die Chemikalie R1234yf aufgrund ihrer gravierenden
Sicherheitsrisiken nicht als Ersatz für R134a eignet, ist seit vielen
Jahren bekannt. Bereits 2008 und 2009 wiesen die DUH und die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durch
Unfallsimulationen auf die Brandgefahr und die Bildung hochtoxischer
Flusssäure hin. Doch auch eine aufwändige dritte Untersuchung der BAM
im Auftrag des Umweltbundesamtes ignorierten die Automobilbauer, bis
die Daimler AG im Herbst 2012 in eigenen Tests zu den selben
Ergebnissen kam.
"Egal ob BMW, Audi oder Volkswagen - fast alle Autohersteller
bringen auch weiterhin neue Modelle auf Basis alter Typgenehmigungen
mit R134a auf die Straßen. Mit diesen Tricks umgehen sie nicht nur
die EU-Richtlinie zu Lasten des Klimaschutzes, sondern sie ignorieren
auch die Sicherheitsdebatte rund um R1234yf", erklärt Dorothee Saar,
Leiterin der Abteilung für Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH.
Nach Auffassung der Umweltschutzorganisation steckt hinter der
Verzögerungstaktik Kalkül. Das patentgeschützte R1234yf ist pro
Füllung rund 80 Euro teurer als R134a. Ähnliche Mehrkosten pro
Fahrzeug sind auch für den Einsatz einer CO2-Klimaanlage zu erwarten,
jedoch ist das natürliche Kältemittel selbst weitaus günstiger als
seine chemischen Alternativen. Solange die Hersteller ihre Fahrzeuge
mit R134a befüllen, erhöht das folglich ihren Profit.
Die DUH fordert sowohl die Europäische Kommission als auch die
Bundesregierung auf, Autohersteller mit einer Strafzahlung in Höhe
von 665 Euro für jedes rechtswidrig mit R134a in Verkehr gebrachte
Fahrzeug zu belegen, um den schnellstmöglichen Umstieg auf das
Kältemittel CO2 zu garantieren. Gemeinsam mit dem Verkehrsclub
Deutschland (VCD) setzt sie sich für den Umstieg auf umweltschonende
Klimatechnik ein. Die gemeinsame Kampagne "PRO KLIMA: Effiziente
Autoklimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln" wird im Rahmen eines
EU-Programms LIFE+ gefördert.
Eine Chronologie der Kältemitteldiskussion steht im Internet zum
Download bereit: http://www.autoklimaanlage.info/fileadmin/user_uploa
d/pdfs/DUH_Chronologie-Autoklimaanlagen.pdf
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel. 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail: saar(at)duh.de
Daniel Eckold, Pressesprecher
Tel. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold(at)duh.de