(ots) - Mit zweierlei Maß
Christian Wulff wurde Unrecht getan. Ob man ihn mag oder auch
nicht: So einfach ist das. Die halbe Republik machte sich etwa
lustig, als er aussagte, einen Nordsee-Urlaub für 2715 Euro in bar
bezahlt zu haben: "Wie unglaubwürdig", hieß es. "Wer macht denn so
was?" Nun, Wulff machte so etwas. Der Kontoauszug des Hoteliers
bewies es, wo der Betrag mit dem Vermerk "Barzahlung Wulff"
auftauchte, gutgeschrieben korrekt auf dem Geschäftskonto, noch vor
der Reise und fernab aller Vorwürfe.
Dies ist nur ein Fall, in dem die politische Szene und Medien
eilfertig Schlechtes annahmen; vielfach freudig annehmen wollten. So
muss sich Wulff bis heute anhören, er habe auf jeden Fall gehen
müssen: wenn nicht wegen der Beschuldigungen selbst, dann eben wegen
eines falschen Umgangs mit ihnen. Aber nicht einmal das stimmt. Zum
einen glaubte Wulff, ein Recht auf Intimsphäre auch als Präsident zu
haben. Ist das verkehrt? Zum anderen hätte er damals machen können,
was er wollte: Die Stimmung war so aufgeheizt, dass jede denkbare
Reaktion gegen ihn ausgelegt worden wäre.
Wulff gab auf, als Staatsanwälte den Vorwürfen offiziellen
Charakter verliehen. Ihre Behörde muss nun zu dem Schluss kommen,
sich in Lappalien verrannt und schier unbegrenzte Ressourcen in einer
gefloppten Ermittlung verpulvert zu haben. Sie wollte sich nicht
vorwerfen lassen, bei einem Staatsoberhaupt mit zweierlei Maß zu
messen. Genau das hat sie aber getan. Und zwar zu dessen Nachteil.
Burkhard Ewert
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