PresseKat - Vorsicht Schlagloch: Jeder Dritte wählte einen Umweg (BILD)

Vorsicht Schlagloch: Jeder Dritte wählte einen Umweg (BILD)

ID: 836208

(ots) -
Eis und Schnee sind geschmolzen, schon wartet auf Autofahrer die
nächste Herausforderung: Schlaglöcher prägen das Straßenbild und
schnell wird die Autofahrt zu einer Slalomfahrt.

Mit den ersten Frühlingstemperaturen werden auch die Schlaglöcher
auf Deutschlands Straßen sichtbar: Laut einer forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt hat jeder dritte Autofahrer (30 Prozent)
schon einmal bewusst eine andere Strecke gewählt, um Schlaglöcher zu
umgehen.(1) Dennoch kommt es immer wieder vor, dass ein größeres
Schlagloch zu einem plötzlichen Schaden am Fahrzeug führt.
CosmosDirekt gibt Tipps, was bei einem Schaden zu beachten ist und
wer im Ernstfall für die Reparaturkosten aufkommt.

An der Unfallstelle immer Beweise sichern Jeder zehnte Autofahrer
hatte laut forsa-Umfrage schon einmal einen Schaden an seinem
Fahrzeug, der durch ein Schlagloch verursacht wurde. Hier ist es
wichtig, an der Unfallstelle Beweise zu sichern. "Am besten Fotos vom
Unfallort (z.B. dass Warnschilder fehlen, die auf die Gefahr hätten
hinweisen sollen), dem Schlagloch und der Beschädigung am Fahrzeug
machen. Zusätzlich können Zeugenaussagen anderer Autofahrer oder
Passanten hilfreich sein, um später einen Schadenersatzanspruch
geltend zu machen", sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt.

Wer die Reparaturkosten übernimmt

Plötzliche Schäden am eigenen Fahrzeug, welche durch ein
Schlagloch verursacht wurden, wie zum Beispiel an Achs-, Spurstangen
oder Felgenschäden, sind über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Dies gilt nicht, sofern nur die Reifen beschädigt sind. "Es lohnt
sich die Versicherungsleistungen genau zu vergleichen. Einige
Angebote enthalten einen Rabattschutz, der verhindert, dass der
Versicherungsbeitrag nach einem Schaden steigt", so Bärnhof.





Schadenersatzforderung an Städte und Kommunen möglich Städte und
Kommunen sind verpflichtet, mit Warnschildern auf Gefahren durch
Schlaglöcher aufmerksam zu machen. Ist dies nicht der Fall, besteht
die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. Die Chancen auf
vollständigen Ersatz des Schadens sind jedoch eher gering. Zum einen
liegt die Beweislast für das Vorliegen einer Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht beim Autofahrer und zum anderen sind die
Anforderungen an Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht stark
einzelfallabhängig. So spielen u.a. die Verkehrsbedeutung der Straße,
Größe und Erkennbarkeit des Schlaglochs und erlaubte Geschwindigkeit
eine entscheidende Rolle. "Umso wichtiger ist daher ein ausreichender
Versicherungsschutz", so Frank Bärnhof.

(1) Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt unter
1.002 Autofahrern ab 18 Jahre

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-schlagloch

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Datum: 18.03.2013 - 10:08 Uhr
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