(ots) - Im Jahr 2012 war der durchschnittliche
Bruttostundenverdienst von Frauen mit 15,21 Euro um 22 % niedriger
als der von Männern (19,60 Euro). Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 21. März 2013 mitteilt,
hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern im Vergleich
zu den Vorjahren somit bundesweit nicht verändert. Auch die
Ergebnisse für Ost- und Westdeutschland weisen kaum Veränderungen
auf: So betrug 2012 der unbereinigte Gender Pay Gap im früheren
Bundesgebiet 24 %, in den neuen Ländern lag er bei 8 %.
Untersuchungen der Ursachen des Verdienstunterschieds sind alle
vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Aktuell
liegen Ergebnisse für das Jahr 2010 vor. Demnach lassen sich gut zwei
Drittel des unbereinigten Gender Pay Gap auf strukturelle
Unterschiede zurückführen: Die wichtigsten Gründe für die Differenzen
der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in
den Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind,
sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich
Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als
Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.
Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschiedes kann nicht
durch die arbeitsplatzrelevanten Merkmale erklärt werden. Dieser
sogenannte bereinigte Gender Pay Gap lag 2010 bundesweit bei 7 %
(unbereinigter Gender Pay Gap 2010: 22 %). Das heißt, dass Frauen bei
vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde
durchschnittlich 7 % weniger als Männer verdienten. Dabei ist jedoch
zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise
geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante
Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten. So
lagen beispielsweise zum individuellen Verhalten in Lohnverhandlungen
oder zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Angaben vor.
Bemerkenswert ist das Ergebnis des Ost-West-Vergleichs: Im
früheren Bundesgebiet lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2010 bei 24
%, der bereinigte Gender Pay Gap betrug 7 %. In den neuen
Bundesländern lag der Verdienstabstand unbereinigt bei nur 7 %, nach
der Bereinigung vergrößerte er sich allerdings auf 9 %. Das hängt
damit zusammen, dass im Jahr 2010 die Qualifikation, die Tätigkeit
und die anderen untersuchten Merkmale der Frauen in Ostdeutschland
rechnerisch sogar einen leicht höheren Durchschnittsverdienst als den
der ostdeutschen Männer gerechtfertigt hätten.
Im Vergleich zur Verdienststrukturerhebung 2006, auf deren Basis
der bereinigte Gender Pay Gap erstmalig ermittelt wurde,
unterschieden sich die Ergebnisse sowohl des unbereinigten als auch
des bereinigten Gender Pay Gap des Jahres 2010 nur geringfügig.
Weiter gehende Analysen der aktuellen Ergebnisse finden Sie im
STATmagazin-Beitrag unter www.destatis.de, Pfad: Publikationen >
STATmagazin.
Methodische Hinweise
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den durchschnittlichen
Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise
Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Auf diese Weise
wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch
unterschiedliche Zugangschancen von Frauen und Männern hinsichtlich
bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die
möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen
sind. In die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap wurden als
erklärende Faktoren bzw. Eigenschaften die potenzielle
Berufserfahrung, der Ausbildungsabschluss, die Leistungsgruppe
(Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation),
die Beschäftigungsart (Vollzeit/Teilzeit), die Art des
Arbeitsvertrags (befristet/unbefristet), der Beruf, der
Wirtschaftszweig, die Tarifbindung des Betriebs, der Einfluss der
öffentlichen Hand auf das Unternehmen, die Unternehmensgröße, die
Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die regionale Verortung des
Betriebes (Ost/West; Ballungsraum/kein Ballungsraum) einbezogen.
Weitere Informationen zur Verdienststrukturerhebung stehen im
Internetangebot von Destatis unter
https://www.destatis.de/DE/Meta/AbisZ/Verdienststrukturerhebung.html
zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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