(ots) - Die DIJV fordert den Deutschen Bundestag
dringend auf, seiner historischen Verantwortung gerecht zu werden und
die Gebote der Rechtsstaatlichkeit zu beachten.
Am Donnerstag, den 21. März 2013, geht es im Parlament darum, eine
eindeutige Entscheidung zugunsten der Rentenansprüche für die
Ãœberlebenden der Shoa zu treffen, die in den NS-Ghettos unter
menschenunwürdigen Bedingungen Arbeit geleistet haben.
Trotz klarer Regelungen im 2002 vom Bundestag einstimmig
verabschiedeten Gesetz zur Zahlbarmachung von Rentenansprüchen aus
Beschäftigungen in einem Ghetto, wird vielen dieser Menschen von den
deutschen Rentenbehörden noch immer die ihnen zustehende Rente
verweigert. Dieser Zustand ist unhaltbar und führt international zu
einer erheblichen Belastung des Ansehens des deutschen Rechtsstaats.
Die DIJV, die dem Anliegen der deutschen historischen
Verantwortung in besonderer Weise verpflichtet ist, appelliert daher
an den Deutschen Bundestag, unmissverständlich klarzustellen, dass
die gesetzliche Rückwirkung bis zum Jahr 1997 für alle Anträge auf
Ghettorente gilt, damit alle derzeit noch lebenden Berechtigten so
schnell wie möglich in den Genuss der ihnen zustehenden Rente kommen.
Pressekontakt der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung:
Rechtsanwalt Elmar Esser
Tel: 02241-9299112
Mail: esser(at)zvshk.de
Internet: www.dijv.de