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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 18.
April 2013 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle,
Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2012. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2012. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. 5. Beschlussfassung über
die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012. 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres-
und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013.
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 08. April 2013 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15. April 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail:
anmeldung.post(at)hauptversammlung.at Per Post: c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Waldgasse 9, 2443
Stotzing
Die Österreichische Post Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden. Dies deshalb da die Österreichische Post Aktiengesellschaft
bei vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als
elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch hiervon keinen Gebrauch gemacht haben.
III. DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 08. April 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 28. März 2013 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 15. April 2013
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Notar Dr. Rupert
Brix wird den Zeitpunkt des Einlangens auf dem Stimmzettel bzw. auf
dem Kuvert vermerken und sicherstellen, dass das Stimmverhalten bei
der Abstimmung per Brief weder Vorstand und Aufsichtsrat noch den
übrigen Aktionären vor der Abstimmung in der Hauptversammlung bekannt
wird. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene
Stimmen per Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der
Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im
Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird
erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung
stellen, sollten bis spätestens 28. März 2013 zulässige Anträge von
Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG
und/oder bis spätestens 09. April 2013 zulässige Beschlussvorschläge
von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG
einlangen. Aktionäre, die per Brief abstimmen, können naturgemäß auf
Vorgänge in der Hauptversammlung nicht reagieren und über dort
gestellte neue Anträge nicht abstimmen. Im Falle einer bereits
erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der
Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung
gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden.
Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf
Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28
spätestens am 17. April 2013, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein
Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der
Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann
in der Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens
am 17. April 2013 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe
widerrufen hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung
ohne Recht auf Ausübung seiner Aktionärsrechte als Gast teilnehmen,
d.h. diesem Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein
Antragsrecht und insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht
zu. Ein Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat,
kann auf dem Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen
einen in der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine
darüber hinaus gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die
Abstimmung per Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist, d.h., dass der Gesellschaft eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 15. April 2013 unter
einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der
Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
müssen daher - genauso wie Aktionäre, die persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die rechtzeitige Ausstellung
und Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der
obigen Ausführungen Sorge tragen.
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 17. April 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per
Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Waldgasse
9, 2443 Stotzing Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der
erteilten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für
den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Hat
ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrats eine ihr/ihnen für
die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte
Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden. Als besonderer Service
steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger,
IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungs-gebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit
vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese
Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael
Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax
+43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der
Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. März 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, z. H. Investor Relations, Haidingergasse 1,
1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 09. April 2013 der
Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, z. H.
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an
Österreichische Post AG, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0)
57767 - 30409 zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind
spätestens am 28. März 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss 2012 samt
Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012, - Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, - Geschäftsbericht 2012 der
Österreichische Post AG, - Unterlagen zur Briefwahl (Formular
Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert), -
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den
Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß § 106 Z 9
Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 67.552.638 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrie-rungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 8.30 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vortrag des
Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichische Post AG im Internet
(www.post.at/ir) übertragen werden wird.
Der Vorstand
Wien, im März 2013
Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations & Corporate Governance
Tel.: +43 (0) 57767 30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor(at)post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch