(ots) -
Die Verpflichtung der Bundesländer, ab dem Jahre 2020
grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufzunehmen, zeigt nicht in
allen Bundesländern Wirkung: Baden-Württemberg, Hessen,
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bleiben deutlich hinter dem
vorgesehenen Abbaupfad der Neuverschuldung zurück. Das ist das
Ergebnis der Studie "Konsolidierungscheck" des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft (INSM).
Seit 2010 hat die Schuldenbremse im Grundgesetz Verfassungsrang,
so dass den Ländern zehn Jahre Anpassungszeit eingeräumt wird, um
ihre strukturellen Defizite abzubauen. Baden-Württemberg, Hessen und
Rheinland-Pfalz haben sich 2011 im Vergleich zum Startjahr 2010 aber
verschlechtert und ihr strukturelles Defizit sogar erhöht. Die
Haushalts- und Finanzplanungen von Hessen und Rheinland-Pfalz weisen
jedoch in eine positive Richtung, nur Baden-Württemberg bleibt hinter
dem Konsolidierungssoll zurück. In diesen drei Ländern wird genau zu
beobachten sein, ob die Konsolidierungsziele in den kommenden Jahren
auch entsprechend umgesetzt werden.
"Je weiter die Konsolidierungslasten in die Zukunft verschoben
werden, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die verfassungsgemäße
Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts im Jahre 2020 eingehalten
wird", so Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.
Die Schuldenbremse gilt in den deutschen Bundesländern ab 2020. Ab
dann darf kein Land mehr neue Schulden aufnehmen. Ausnahmen sind nur
aufgrund konjunktureller Schwankungen oder außergewöhnlicher
Notsituationen gestattet. Zweck der Schuldenbremse in den Ländern
ist, dass die bereits angehäuften Schulden nicht weiter steigen und
im besten Fall in Zukunft sogar abgebaut werden können.
Während manche Länder die Konsolidierungslasten in die Zukunft
verschieben, haben andere die Herausforderung wirksam angepackt und
Maßnahmen zur Schuldenreduktion eingeleitet.
Bayern ist sogar schon einen deutlichen Schritt weiter, baut
Schulden ab und verzeichnete 2012 einen Ãœberschuss, der in den
folgenden Jahren weiter wachsen soll.
Alle Flächenländer in Ostdeutschland streben ein vorzeitiges
Erreichen strukturell ausgeglichener Haushalte an. Auch Sachsen und
Mecklenburg-Vorpommern erzielten bereits im Haushaltsjahr 2011
strukturelle Überschüsse und haben somit das Konsolidierungsziel
innerhalb eines Jahres erreicht. Das Erreichen der Schuldenbremse
2020 stellt für diese beiden Länder kein schwerwiegendes Problem dar.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein stehen unter besonderer Beobachtung, da sie
Konsolidierungshilfen erhalten. 2011 haben Bremen, das Saarland und
Schleswig-Holstein hinreichende Verbesserungen ihres strukturellen
Defizits erzielt und einen Konsolidierungspuffer aufbauen können. Die
Analyse ihrer Finanzpläne deutet weitere Fortschritte beim
Defizitabbau an. Allerdings bleiben diese hinter dem vorgegebenen
Abbaupfad zurück, so dass die Weiterzahlung der Konsolidierungshilfen
in Gefahr ist.
Bei Sachsen-Anhalt verhält es sich genau umgekehrt. 2011 blieb das
strukturelle Defizit konstant, in der Finanzplanung ist aber bis 2014
ein signifikanter Abbau vorgesehen. Wird dieser erfolgreich
umgesetzt, würde das Land 2014 sogar einen großen
Konsolidierungspuffer aufweisen.
Berlin weist unter den Ländern, die Konsolidierungshilfen
erhalten, die positivste Entwicklung auf. Bereits 2011 konnte das
strukturelle Defizit deutlich verringert werden und bis 2014 ist ein
weitgehend defizitfreier Haushalt geplant.
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind auf einem
guten Weg. Bis 2014 wird kein vollständiger Abbau ihrer strukturellen
Defizite möglich sein, doch in diesen drei Bundesländern kann das
Ziel des strukturellen Haushaltsausgleichs schon vor 2020 eingehalten
werden, wenn die Konsolidierungspläne konsequent in die Tat umgesetzt
werden.
Auffällig ist in fast allen Ländern, dass nach den Daten der
Haushalts- und Finanzpläne alles im grünen Bereich liegt. Was im
Endeffekt zählt, ist jedoch, ob die Umsetzung auch tatsächlich
gelingt.
Außerdem: Bislang hat sich noch kein Land ohne
Konsolidierungshilfen auf ein Berechnungsverfahren zur Messung des
strukturellen Defizits festgelegt. Zwingend gesetzlich notwendig wird
dies aus heutiger Sicht auch 2020 noch nicht sein. Die INSM fordert
hier eine bessere Vergleichbarkeit. "Vergleichbarkeit schafft
Transparenz und Transparenz ist die notwendige Bedingung, damit in
einer Demokratie der Wählerwunsch erfüllt werden kann", so Hubertus
Pellengahr.
Infos zur Studie:
Der Konsolidierungscheck bewertet die Konsolidierungserfolge der
Länder. Wie in den Bestimmungen zur Schuldenbremse festgelegt, werden
dabei strukturelle, das heißt um konjunkturelle Einflüsse bereinigte
Defizite untersucht. Die Untersuchung ist zweigeteilt. Zum einen kann
aus dem Vergleich mit dem strukturellen Defizit des Ausgangsjahres
2010 abgelesen werden, inwieweit ein Land bereits erste
Konsolidierungsanstrengungen unternommen hat. Zum anderen lässt sich
anhand der aktuellen Haushaltspläne, Planentwürfen und
mittelfristigen Finanzplanungen ersehen, ob die Länder kontinuierlich
ihre Defizite abbauen werden.
In jedem Falle sind dazu Berlin, Bremen, das Saarland,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verpflichtet. Sie erhalten vom
Bund Konsolidierungshilfen. In dem dazugehörigen Gesetz werden sie
gleichzeitig dazu verpflichtet, in jedem Jahr ein Zehntel ihres
strukturellen Defizits aus dem Jahr 2010 abzubauen. Daran orientiert
sich der Konsolidierungscheck auch bei der Bewertung der anderen
Länder: Nur wer mindestens diesen kontinuierlichen Abbaupfad
verfolgt, ist bei der Konsolidierung im Soll.
Die Studie mit zahlreichen Daten der einzelnen Bundesländer ist
unter www.insm.de abrufbar.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein
überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in
Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche
Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und
Elektro-Industrie finanziert.
Pressekontakt:
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
hennet(at)insm.de