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Antibiotikagesetz nicht für Wahlkampf missbrauchen

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Antibiotikagesetz nicht für Wahlkampf missbrauchen

(pressrelations) -
Weitergehendende Datensammlung ist kontraproduktiv

Der Bundesrat stimmt am morgigen Freitag über das vom Bundestag beschlossene 16. Arzneimittelgesetz ab. Das Gesetz dient der Optimierung und Senkung des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

"Die Optimierung und Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes ist eine der Herausforderungen in der Nutztierhaltung. Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat die christlich-liberale Koalition ein Gesetz beschlossen, das Landwirte, Tierärzte und Behörden vor Ort in die Mitverantwortung nimmt. Wir sind überzeugt, dass unser Gesetz die Grundlage für einen kontinuierlichen Rückgang des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung legt.

Das Thema ist hoch komplex. Die Umsetzung wird Landwirten und Behörden viel abverlangen. Deshalb ist die von grünen Landwirtschaftsministern geforderte, noch weitergehendende Datensammlung kontraproduktiv und in der Praxis nicht handhabbar.
Die SPD hat sich immer wieder konstruktiv in die Diskussionen um die Ausgestaltung des Arzneimittelgesetzes eingebracht. Vor diesem Hintergrund sollten gerade die Sozialdemokraten überlegen, ob sie dem Wahlkampfgetöse der Grünen folgen und das Gesetz morgen im Bundesrat scheitern lassen."


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Datum: 21.03.2013 - 18:01 Uhr
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