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Spanien : Europäischer Gerichtshof kippt Zwangsräumungen bei Zahlungsrückständen von Hypotheken

ID: 840846

Viele Spanier haben seit Beginn der Krise ihre Wohnungen verloren und diese wurden per Gerichtsbeschluss geräumt, weil sie die Raten nicht zahlen konnten. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird festgestellt dass die Zwangsräumungen gegen das EU-Recht verstossen. Nun gibt es erneut Kopfschmerzen bei Banken und in der spanischen Politik - diesmal aber mit Hoffnung für die betroffenen Bürger. Auch Mallorca Ibiza und die Kanarischen Inselns sind betroffen - jedoch erheblich mehr das Festland.

(firmenpresse) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das spanische Gesetz und dessen Umsetzung zur Zwangsräumung von Wohnungen für rechtswidrig erklärt. In der Entscheidung der Luxemburger Richter verstößt die spanische Gesetzgebung gegen EU-Recht und dem darin festgelegten Verbraucherschutz. Die Gesetzgebung biete den Bürgern keinen vorgeschriebenen Schutz vor Missbrauch oder nachteiligen Klauseln in den Hypothekenverträgen, so die Richter.

In Spanien hatten ca. 40000 Familien/Wohnungseigentümer ihr Immobilien verloren, weil sie aufgrund der Krise die Hypotheken nicht ordnungsgemäßt zahlen konnten. Durch die Zwangsräumungen wurde eine Welle von Protesten ausgelöst. Nachrichten erschienen von Selbstmorden bei Räumungsverfahren. Der enorme Anstieg der Arbeitslosigkeit auf eine Höhe von über 25 Prozent bei Jugendlichen unter 25 Jahren bis 50 % hat in Spanien dazu geführt, dass teilwiese pro Tag ca. 500 Immobilien per Beschluss geräumt werden. Das betraf nicht nur Wohnungen, auch Garagen, Gewerbe oder Grundstücke.

Die spanische Regierung kündigte an, das Urteil des EuGH in einer Gesetzesänderung zu berücksichtigen, da ihr sicher auch aufgrund mögliche Folgen bei Missachten weitere Probleme entstehen würden.. Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón will sich schnellstmöglich um die Reform kümmern - defacto ist eine Klagewelle zu erwarten von bisher betroffenen Bürgen. Die Regierung von Ministerpräsident Rajoy (PP) hatte nach landesweiten Protesten eine Gesetzesinitiative beschlossen, die sozialen Schutz bieten sollte. Aufgrund der seinerzeit bereits laufenden Klage vor dem EuGH wollte man die dortige Entscheidung abwarten - nun liegt sie vor.

Ein Kläger hatte das Verfahren vor dem EU-Gericht ausgelöst. Dieser war 2011 mit seiner Familie aus seiner Immobilie bei Barcelona geräumt worden, weil er die Zahlungen für eine Hypothek nicht mehr gezahlt hatte. Er versuchte vor einem spansichen Gericht erfolglos, die Zwangsräumung zu verhindern, weil er den Vertrag der Bank für sittenwidrig hielt.





Es bleibt abzuwarten wie nunmher die bereits zwangsgeräumten Eigentümer reagieren und ob eine Klagewelel gegen Banken und Gerichtsurteile bevorsteht.

Spaniens Anwälten dürfte dies in der Krise sicherlich nicht ungelegen kommen.

Seit geraumer Zeit beschäftigen sich auch Gutachter mit der Thematik der realen Werte solche hoch finanzierten Immobilien - meist durch Beauftragung der Betroffenen Eigentümer um ggfls. ein Zusammenwirken von überhöhten Preisen und falscher Finanzierung zu dokumentieren.

Bezogen auf Deutschland ist vergleichsbares nicht zu erwarten, da die Systematik bei Räungen und das Prozeder anders verläuft. Darüberhinaus gibt es etliche Fälle in denen Gerichte in Deutschland bereits seit Jahren Wohnungskaufverträge und damit verbundene Hypotheken rückwirkend für Ungültig erklären oder gar Verkäufer zur Rücknahme verurteilen.

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Datum: 24.03.2013 - 11:59 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.03.2013

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