(ots) - Schuld bleibt Schuld
Die politische Verneigung des höchsten Repräsentanten des
deutschen Volkes und das Gedenken an die 560 italienischen
Zivilisten, die am 12. August 1944 im Norden der Toskana von
SS-Truppen umgebracht wurden, waren notwendig und richtig. Auch
deshalb, weil Bundespräsident Joachim Gauck gemeinsam mit dem
italienischen Staatschef Giorgio Napolitano nach Sant' Anna gereist
war. Das Massaker zeigt exemplarisch, wie unendlich schwer die
Aufarbeitung lange zurückliegender Kriegsverbrechen bleibt.
Italien legte bei der Aufdeckung dieser Gräueltaten aus
politischen Gründen in Zeiten des Kalten Krieges nur geringen Eifer
an den Tag. Erst 1994 wurden die belastenden Unterlagen in einem
Archiv der italienischen Militärstaatsanwaltschaft entdeckt. Danach
schlug die Stunde der Fahnder - mit unbefriedigenden Ergebnissen.
Deutschland lieferte die inzwischen greisen SS-Angehörigen, die
ein italienisches Gericht zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt
hatte, nicht aus. Auch hierzulande blieben die mutmaßlichen Täter
unbehelligt, da die ermittelnde Stuttgarter Staatsanwaltschaft keine
Mordabsicht beweisen konnte. Das alles wusste Gauck, der einen
bemerkenswerten Fingerzeig gab: Schuld bleibt Schuld, selbst wenn sie
juristisch ohne Sühne bleibt.
Dieser moralische Appell kann gar nicht hoch genug bewertet
werden.
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