Auch überzogene Kritik vom Chef ist noch lange kein Mobbing. Denn auch das Verhalten des Vorgesetzten könne sich als Reaktion ?auf Provokationen des vermeintlich gemobbten Arbeitnehmers? erweisen...
(firmenpresse) - ...urteilte am Dienstag, 26.03.2013, das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (AZ: 17 Sa 602/12). Es wies damit eine Klage auf 893.000 ? Schmerzensgeld gegen die Stadt Solingen ab.
Die heute 52-jährige Klägerin ist Diplom-Ökonomin und als Rechnungsprüferin bei der Stadt Solingen beschäftigt. Sie macht geltend, sie werde seit 2008 zunehmend und systematisch schikaniert. Dies sei insgesamt als Mobbing zu werten.
So kam es unter anderem zu Differenzen über die Erfassung ihrer Arbeitszeiten. Schulungswünsche wurden nicht bewilligt. Vorgesetzte hatten sie angeblich beschimpft, die Ergebnisse ihrer Arbeit seien "Null" und sie sei offenbar gesundheitlich nicht in der Lage, ihre Arbeit zu machen. Auch andere Mitarbeiter sollen ihren "Horizont" vor dem gesamten Kollegenkreis herabgesetzt haben. Eine amtsärztliche Untersuchung ergab allerdings weder körperliche noch psychische Beeinträchtigungen. Eine neurologische Untersuchung lehnte sie ab.
Gestützt auf angeblich unrichtige Angaben über ihre Arbeitszeit kündigte die Stadt der Diplom-Ökonomin. Die Kündigung wurde jedoch vom Arbeitsgericht Solingen aufgehoben, weil die Stadt die Vorwürfe nicht wasserdicht beweisen konnte. Als sie ihren Dienst wieder aufnahm, wurde die Frau mit Prüfungen im Städtischen Klinikum Solingen beauftragt.
Wie schon das Arbeitsgericht konnte auch das LAG in alledem kein Mobbing erkennen. "Nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar, zumal die Klägerin selbst Kritik in heftiger Form übte", betonten die Düsseldorfer Richter.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thorsten Blaufelder aus Ludwigsburg bloggt über aktuelle Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts, aber auch über seinen Kanzleialltag und über sonstige wissenswerte, ungewöhnliche oder witzige Gegebenheiten.
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