(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zieht
zwei Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für
benachteiligte Kinder und Jugendliche eine durchaus positive Bilanz.
"Die Leistungen werden immer stärker nachgefragt. Zwischenzeitlich
nehmen ca. 60 bis 70 Prozent am Bildungs- und Teilhabepaket teil.
Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengerechtigkeit für
diese Kinder und Jugendlichen", erklärte das Geschäftsführende
Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Seit dem 1.4.2011 erhalten rund 2,5 Millionen Kinder und
Jugendliche aus bedürftigen Familien das so genannte Bildungs- und
Teilhabepaket. Es umfasst ein subventioniertes Mittagessen in
Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Finanzierung von
Klassenfahrten und Klassenausflügen, jährlich 100 Euro für
Schulmaterialien, einen monatlichen 10-Euro-Zuschuss für z.B.
Sportvereine oder Musikunterricht. Für versetzungsgefährdete Schüler
kann darüber hinaus Lernförderung bezahlt werden. Nach holprigem
Start nehmen immer mehr Kinder und Jugendliche Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch.
Dass nicht alle Kinder und Jugendliche Leistungen beanspruchen,
ist für den DStGB nicht überraschend. Nicht alle Kinder wollen Sport
treiben oder ein Musikinstrument lernen. Auch gibt es nicht in allen
Schulen und Kitas eine Mittagsverpflegung und auch nicht alle
bedürftigen Kinder sind automatisch versetzungsgefährdet. Der DStGB
begrüßt ausdrücklich, dass Bundestag und Bundesrat sich auf eine
Vereinfachung des Verfahrens zur Leistungsgewährung einigen konnten.
Nunmehr ist es auch möglich, Eltern, die einen Schulausflug oder die
Vereinsbeiträge vorfinanziert haben, dieses zu erstatten. Darüber
hinaus können Kinder und Jugendliche die bereits kostenlos einem
Verein angehören, auch die dringend notwendigen Sportausrüstungen
teilweise bezahlt werden. Trotz der Vereinfachungen wird die
Umsetzung immer mit etwas Bürokratie verbunden sein. Dies ist auch
unvermeidbar. "Der Bund stellt rund 800 Millionen Euro für die
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung,
Nachprüfungen sind wir dem Steuerzahler schuldig", betonte Landsberg.
Der DStGB fordert den Bund auf, die im Rahmen des Bildungspakets
bis Ende des Jahres befristet vorgesehenen zusätzlichen Mittel in
Höhe von 400 Millionen Euro jährlich für die gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung in Horten und für den Ausbau der Schulsozialarbeit
zu verstetigen. "Schulsozialarbeiten erreichen die Kinder in den
Schulen effektiver und besser, als dies die Jobcenter können", so
Landsberg abschließend.
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