PresseKat - Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während Elternzeit

Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während Elternzeit

ID: 846179

(firmenpresse) - Erfurt/Berlin (DAV). Arbeitnehmer dürfen während der Gesamtdauer der Elternzeit die Arbeitszeit zweimal verringern. Dies gilt auch dann, wenn es zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten bereits eine einvernehmliche Einigung über die Elternzeitreglung gibt. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeitverringerung nicht mit Hinweis auf die einvernehmliche Regelung verweigern. Über eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2013 (AZ: 9 AZR 461/11) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Eine in Vollzeit beschäftigte Frau brachte im Juni 2008 ein Kind zur Welt und nahm zunächst für die Dauer von zwei Jahren bis zum Juni 2010 Elternzeit in Anspruch. Am 03. Dezember 2008 vereinbarten die Parteien die Verringerung der Arbeitszeit für den Zeitraum von Januar 2009 bis Mai 2009 auf wöchentlich 15 Stunden und für die Zeit vom Juni 2009 bis zum Ende der Elternzeit im Juni 2010 auf wöchentlich 20 Stunden. Die Klägerin entschied sich im April 2010 jedoch, ab Juni 2010 die Elternzeitbis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes zu verlängern. Dabei beantragte sie, wie bisher vereinbart 20 Stunden wöchentlich und nicht in Vollzeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte dies ab.

Das Arbeitsgericht hatte den Arbeitgeber verurteilt, das Angebot der Arbeitnehmerin auf entsprechende Vertragsänderung anzunehmen. Auch bei den Bundesrichtern hatte die Mutter Erfolg: Arbeitnehmer könnten während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollten sich die Arbeitsvertragsparteien innerhalb von vier Wochen einigen. Unter bestimmten Voraussetzungen könne der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, so die Familienrechtsanwälte des DAV.




Dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit stehe im vorliegenden Fall nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Parteien zur Elternzeit nicht entgegen. Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen seien nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen.

Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zuhause gut leben - Mit ZAK ist zuhause alles klar prolife-family.ch - die Internet-Plattform für Familien
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.04.2013 - 17:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 846179
Anzahl Zeichen: 2510

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während Elternzeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ehepartner lebt im EU-Ausland: Wer bekommt das Kindergeld? ...

München/Berlin (DAV). Die Zahlung von Kindergeld wird heiß diskutiert. Sollen Eltern, die in Deutschland arbeiten, das Kindergeld erhalten, auch wenn das Kind im EU-Ausland lebt? Auch das wird gerade erörtert. Da kommt ein aktuelles Urteil des ...

Neubestimmung des Kindesnamens bei gemeinsamer Sorge ...

Karlsruhe/Berlin (DAV). Der Familiennamen des Kindes kann nicht beliebig geändert werden. Einigen sich die nicht zusammenlebenden Eltern erst später auf das gemeinsame Sorgerecht, kann der Familiennamen des Kindes nicht ohne weiteres angepasst werd ...

Alle Meldungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein