Auch für Privatpersonen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Telekommunikationsanbieter, wenn ein Internet-Anschluss für mehrere Wochen ausfällt.
(firmenpresse) - Der BGH hat mit Urteil vom 24.01.2013 entschieden, dass auch für Privatpersonen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Telekommunikationsanbieter besteht, wenn ein Internet-Anschluss für mehrere Wochen ausfällt.
Mit dem Urteil hob der BGH die Bedeutung eines Internetanschlusses für den privaten Bereich in der heutigen Zeit hervor. Schließlich vereinbare das Internet die Qualitäten vielfältiger Medien in sich: sowohl unterhaltsame als auch hochwissenschaftliche Inhalte seien auf Knopfdruck jederzeit abrufbar. Über E-Mails und soziale Netzwerke ermögliche das Internet einen weltweiten Austausch zwischen Nutzern und habe daher eine besondere Bedeutung für den Einzelnen.
Damit habe sich das Internet zu einem prägenden Medium für den Großteil der Bevölkerung entwickelt. Der Ausfall des Internetanschlusses sei von deshalb eine signifikante Störung der materiellen Lebensgrundlage. Dies wiederum berechtige die Annahme, dass dem Nutzer bei einem mehrwöchigen, schuldhaften Ausfall des Internetanschlusses Schadensersatz zusteht.
BGH, Urteil v. 24.01.2013 - III ZR 98/12
Wie das Urteil des BGH zeigt, bringt der das 21. Jahrhundert prägende schnelle Fortschritt der Kommunikationstechnik auch eine Rechtsprechung mit sich, die sich im ständigen Wandel befindet. Besonders in der IT- und Telekommunikationsbranche müssen Unternehmer deshalb die rechtlichen Vorkehrungen treffen, um Ansprüche effektiv abzuwehren und das Geschäft rundum abzusichern.
Hierbei berät Sie die ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH mit ihrer Branchenkenntnis und exzellenten fachlichen Kompetenz. Als loyale Dienstleister für Unternehmen und private Mandanten im In- und Ausland bieten Sie in allen Ihren Tätigkeitsbereichen
?Beratung und Betreuung auf fachlich höchstem Niveau
?persönlichen Kontakt zum bearbeitenden Rechtsanwalt
?profunde Branchenkenntnis und transparente Fallbearbeitung
?faire Preisgestaltung und exzellenten Service
Im IT- und Telekommunikationsrecht liefert die Kanzlei die rechtlichen Instrumente für Ihren Erfolg. In den folgenden Bereichen können Sie auf einen exzellenten Servicestandard vertrauen:
?Vertragsgestaltung (Hardware, Software, Webhosting, Lizenzverträge uvm.)
?Beratung bei Domainstreitigkeiten
?Beratung und rechtliche Betreuung von Online-Shops (AGB, Widerrufsbelehrung, Haftung für Links und Inhalte, Impressumspflichten )
?Erstellung und Überprüfung von Telekommunikationsverträgen für Netzbetreiber und Dienstanbieter
?Datenschutzrechtliche Beratung
?Durchführung aller behördlichen Verfahren vor der Bundesnetzagentur
Ihre Ansprechpartnerin :
Rechtsanwältin Josefine Spengler
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
E-Mail: spengler(at)advovox.de
Tel. 030 - 2248 7528
Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Rechtsberatung und vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen.
Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin