Fachanwälte für Medizinrecht Bundesweite Rechtsvertretung von medizingeschädigten Patienten
(firmenpresse) - Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung ? es gibt viele Bezeichnungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen.
Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinproduktrecht. Beiden Partnern der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde wegen nachgewiesener besonderer theoretischer wie praktischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Medizinrecht / Fachanwältin für Medizinrecht verliehen.
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten medizingeschädigte Patienten bundesweit - sowohl außergerichtlich wie gerichtlich - vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Spezialisierung im Medizinrecht und die langjährige Erfahrung gewährleisten praxisorientierte Lösungen. Dabei steht neben einer kompetenten Rechtsvertretung stets das persönliche Schicksal der Mandanten im Vordergrund.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.dr-rauhaus-rae.de.
Verantwortlich für die Einstellung des Textes ist DieWebAG.
Coram iudice et in alto mari sumus in manu - vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand -. Auf hoher See mag dies zutreffen, aber nicht vor Gericht, wenn man einen kompetenten und versierten Rechtsbeistand an seiner Seite hat. Mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht beraten und vertreten wir unsere Klienten bundesweit. Wir vertreten Sie prozessual vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten als auch vor Schiedsgerichten und Ausschüssen. Konsequente Schwerpunktsetzung und Fortbildung sind die Grundlage für eine auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Gerne beraten wir Sie auch im Team mit unseren Kooperationspartnern und bieten fachgebietsübergreifende Lösungen für Ihr Anliegen an. Ausgehend von unserer Kanzlei in Düsseldorf mit Zweigstelle in Daun sind wir kurzfristig für Sie erreichbar, flexibel in der Termingestaltung und kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
Sternstr. 58, 40479 Düsseldorf