(ots) - Nun gibt Österreich dem internationalen Druck nach
und erklärt sich bereit, einen automatischen Informationsaustausch in
der EU zu verhandeln. Ausländische Steuerflüchtlinge werden nicht
mehr geschützt, die heimischen Kleinsparer aber sehr wohl. Denn das
inländische Bankgeheimnis, da sind sich fast alle Parteien einig,
muss bestehen bleiben.
Aber wem dient dieser Schutz eigentlich? Warum ist das
Bankgeheimnis so populär, dass sich in einem Wahljahr niemand traut,
an ihm zu rütteln?
Im wirklichen Leben bringt das Bankgeheimnis trotz seines
Verfassungsrangs nur noch wenige Vorteile. Das anonyme Sparbuch, das
Vermögen einst wirkungsvoll vor allen Zugriffen geschützt hat, wurde
schon vor mehr als einem Jahrzehnt abgeschafft. Ebenso verschwunden
sind Vermögens- und Erbschaftssteuern, die das hart erarbeitete
Vermögen einst bedrohten. Wenn die Behörden heute einen guten Grund
haben, dann können sie sich Zugang zu allen Bankdaten verschaffen.
Man könnte das Bankgeheimnis - ähnlich wie die Neutralität - als
Teil der österreichischen Folklore ansehen, als Ausdruck einer ganz
speziellen nationalen Identität, die nach 1945 entstanden und uns
seither ans Herz gewachsen ist. Österreicher reden bekanntlich nicht
gerne übers Geld, zumindest nicht über das eigene. Mit diesen
Argumenten versuchen SPÖ und ÖVP ihre schwer verständliche
Entscheidung, die Offenlegung von Bankdaten auf Ausländer zu
beschränken, zu rechtfertigen.
Aber ganz so harmlos ist das stille heimische Sparbuch nicht. Die
von so vielen gewünschte Diskretion erfüllt sehr wohl einen Zweck.
Etwa beim Pfusch, hierzulande ein Volkssport. Es ist zwar
unwahrscheinlich, dass das Finanzamt bei anderer Rechtslage wegen ein
paar hundert oder tausend schwarz verdienten Euro Bankkonten
durchforsten würde. Aber das Bankgeheimnis lässt alle Betroffenen
etwas besser schlafen.
Gerade beim vielzitierten Oma-Sparbuch kommt noch eine weitere
Motivation dazu: So manche ältere Menschen wollen ihr Erbe ihrem
Lieblingsenkel vorbehalten - und dafür den Pflichtteil für das
weniger geschätzte Kind umgehen. Das geht realistischerweise nur bei
Beträgen bis zu 15.000 Euro, die ohne Ausweispflicht abgehoben werden
können. Dennoch sind solche Praktiken ein klarer Bruch unserer
Rechtsordnung und sorgen in Familien für Streit und seelische
Verletzungen weit über den Tod hinaus.
Nicht vergessen werden sollten außerdem Ehepartner (meist Männer),
die bei der Scheidung einen Teil ihres Vermögens vor der Ex in
Sicherheit bringen wollen. Auch hier kann das Bankgeheimnis dazu
dienen, Gesetze und sinnvolle gesellschaftliche Normen, die dem
Schutz des wirtschaftlich schwächeren Geschiedenen dienen, zu
umgehen. Das mag nicht immer gelingen, aber allein die Möglichkeit
dazu ist ein Missstand.
All dies sind keine Kapitalverbrechen, aber auch keine reinen
Kavaliersdelikte. Eine Begründung für das Bankgeheimnis, die sowohl
anständig als auch rechtskonform ist, wurde bisher noch nicht
genannt. Wenn die Regierung nun am Bankgeheimnis für Inländer weiter
festhält, dann gibt sie augenzwinkernd dem Schlawinertum grünes
Licht. Niemand will einen Ãœberwachungsstaat. Aber dass Geld zu
verstecken in Österreich leichter sein soll als anderswo in Europa,
lässt sich nicht einmal mit Wahlkampf erklären.
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