Auch wenn sich die Ehepartner sicher sind, dass die Lebensgemeinschaft gescheitert ist, wird eine Ehe in der Regel nicht vor Ablauf eines Jahres geschieden.
(firmenpresse) - Wenn sich Ehepartner trennen wollen, so ist die Scheidung der Ehe in der Regel nicht vor Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Der Gesetzgeber sieht als grundsätzliche Vorraussetzung für die Ehescheidung eine mindestens einjährige Trennungsphase vor. Hiervon gibt es in Extremsituationen selbstverständlich Ausnahmen- die Regel ist jedoch eine mindestens einjährige Trennung. Der Gedanke hinter dieser Regelung wird wahrscheinlich die Intention des Gesetzgebers gewesen sein, dass die Ehepartner nicht ohne trifftigen Grund übereilt den "Bund für´s Leben" aufkündigen. Diese grundsätzliche Überlegung ist selbstverständlich zu akzeptieren- jedoch empfielt sich unter Umständen bereits in der Trennungsphase eine anwaltliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Denn bereits in dieser Phase bestehen unter Umständen Unterhaltsansprüche, die erst mit deren Geltendmachung Wirksamkeit erlangen. Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit können verwirkt werden, wenn diesen nicht bei Gericht anhängig gemacht werden. Daher sollte zur Vermeidung späterer Anspruchseinbußen bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung über die Rechte und Pflichten während der Trennungsphase erfolgen. Eine solche Beratung kann mit einem Beratungsschein bei entsprechend niedrigem Einkommen bereits gegen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro erfolgen. Ob Sie den Anspruch auf einen solchen Beratungsschein haben, können Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes abklären lassen. Sollte Ihr Einkommen zu hoch sein, so lohnt sich ggf. aber auch die Investition in eine Erstberatung durch einen Anwalt für Familienrecht. Eine solche Beratung kostet bei uns als Rechtsanwalt für Familienrecht in Moers 190 ? zzgl. MwSt. und wird im Falle einer weiteren Vertretung in derselben Angelegenheit voll auf duf die spätere Vertretung angerechnet.
Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich schwerpunktmäßig mit familienrechtlichen Fragestellungen. Bei weiteren Fragen können Sie unter Tel.: 02841/3911929 Kontakt zu uns aufnehmen.
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