(ots) - Gute Arbeit sollte belohnt werden. Im Restaurant
bedeutet das: zuvorkommender Service und eine gute Küche -
Leistungen, die üblicherweise mit einem angemessenen Trinkgeld
anerkannt werden. Doch wie viel Euro sind dabei angemessen? Und was,
wenn das Essen so gar nicht schmeckt und der Kellner eher unhöflich
bedient? Bookatable, Europas größter Restaurantführer mit
Reservierungsfunktion, hat die wichtigsten Trinkgeld-Regeln für die
Gastronomie zusammengetragen und sagt, wie, wann und in welcher Höhe
ein Trinkgeld angemessen ist.
Die "Zehn-Prozent-Regel" - immer auf der sicheren Seite
Wer sich an der Höhe der Rechnung orientiert und etwa zehn Prozent
dieser Summe für sein Trinkgeld ansetzt, ist prinzipiell gut beraten.
Gemäß einer aktuellen Gastronomen-Umfrage von Bookatable gaben die
meisten befragten Restaurantbesitzer an, dass gut drei Viertel ihrer
Gäste zwischen sieben und zehn Prozent Trinkgeld bezahlen. Ausnahme:
Bei Rechnungen über 100 Euro sinkt der gängige Prozentsatz. Dann
reichen ungefähr fünf Prozent aus.
Unzufriedenheit spiegelt sich im Trinkgeld wider
Grundsätzlich gilt: Trinkgeld ist keine Pflicht! Wenn Service und
Essen so gar nicht nach dem Geschmack des zahlenden Gastes waren, ist
Kritik durchaus angebracht. Diese Kritik lässt sich wunderbar über
das Trinkgeld ausdrücken - nämlich dann, wenn der Gast komplett auf
dieses verzichtet. Wichtig: zusätzlich die Kritikpunkte sachlich und
ruhig gegenüber dem Kellner oder Gastronom vertreten.
Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.
Man kennt das: Die Rechnung beträgt 12,40 Euro, was viele Gäste
dazu animiert, auf 14 Euro aufzurunden. Das kann zu viel sein und ist
nicht zwingend notwendig. Eine solche Summe auf 13,60 Euro zu
erhöhen, liegt immer noch innerhalb der Zehn-Prozent-Regel und ist
eine ausreichende Anerkennung für Service und Essen.
Anerkennung wird bar bezahlt Restaurantgäste, die mit Kreditkarte
zahlen, sollten immer darauf achten, das Trinkgeld in bar zur
Rechnung zu legen. Hintergrund: So fallen keine Gebühren für den
Restaurantbetreiber an und der volle Betrag geht an die Servicekraft,
die sich die Anerkennung schließlich auch verdient hat.
Trinkgeld ist eine persönliche Anerkennung
Viele Gäste lassen das Trinkgeld für ihren Kellner auf dem Tisch
legen und verlassen anschließend das Restaurant. Das gilt als
unhöflich. Denn: Jedes Trinkgeld ist eine persönliche Anerkennung für
die geleistete Arbeit und diese sollte auch ebenso übergeben und von
einem freundlichen "Dankeschön" begleitet werden.
Auch für Geschäftsleute gilt: auf die Quittung verzichten
Viele Geschäftsleute setzen die Kosten für ein Mittagessen
steuerlich ab - ihr gutes Recht. Nur sollte in diesem Fall darauf
verzichtet werden, eine spezielle Quittung auch für das Trinkgeld zu
verlangen. Das erweckt den Eindruck, dass das Trinkgeld keine
Anerkennung ist, sondern nur aus Eigennutz vergeben wird. Lösung: Auf
jeder Bewirtungsquittung gibt es einen Platz, auf dem das Trinkgeld
nachträglich eingetragen werden kann.
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