Lehrgang vermittelt alle gemäß der UV-Sonnenschutzverordnung verpflichtenden Inhalte
(firmenpresse) - Seit dem 1. November 2012 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Betreiber eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) über ausgebildete und zertifizierte Fachkräfte verfügen, die den Hauttyp der Kunden bestimmen und eine qualifizierte Einweisung in die Benutzung der Geräte durchführen können. Sind diese Fachkräfte nicht vorhanden, ist der Betrieb gesetzlich nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt für alle Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten, egal, ob es sich um Sonnenstudios oder auch Fitness- und Gesundheitsanlagen handelt. Das Betreiben von Selbstbedienungsgeräten mit Münzeinwurf wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet sein. Die BSA-Akademie hat auf diese gesetzliche Neuregelung reagiert und einen Lehrgang zur „Fachkraft UVSV“ entwickelt, der optimal auf die Zertifizierung nach der neuen gesetzlichen Regelung vorbereitet.
Seit September letzten Jahres bietet die BSA-Akademie bereits den reinen zweitägigen Präsenzlehrgang „Fachkraft UVSV“ mit anschließender Zertifizierung nach UV-Schutz-Verordnung (UVSV) an. Während dieser Qualifikation erarbeiten sich die Teilnehmer alle gemäß der UV-Sonnenschutzverordnung verpflichtenden Inhalte. Im Anschluss absolvieren sie vor Ort eine Zertifizierung bei der BSA-Zert, der unabhängigen Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie (schriftliche sowie mündliche Prüfung).
NEU: Lehrgang mit eintägiger Präsenzphase
Ab sofort bietet die BSA-Akademie die „Fachkraft UVSV“ auch als Kombination aus Fernlernen mit einem speziellen Lehrbrief und einer eintägigen Präsenzphase an einem ihrer Lehrgangszentren an. Der eintägige Fernlehrgang eignet sich besonders für Betriebe, die ihre Mitarbeiter aus zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht länger freistellen können und für alle, die sich gerne selbstverantwortlich und flexibel im Fernunterricht vorbereiten. Außerdem kann diese neue Variante auch als notwendige Verlängerung einer Zertifizierung nach UVSV genutzt werden.
Bei dieser Variante absolvieren die Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor der Präsenzphase einen Online-Test. Der Online-Test ersetzt die schriftliche Prüfung im Rahmen der Zertifizierung. Dadurch muss am Tag der Präsenzphase nur noch eine mündliche Prüfung abgelegt werden, um eine entsprechende Personenzertifizierung gemäß UVSV vorweisen zu können.
Qualifikation „Fachkraft UVSV“
Durch die Qualifikation „Fachkraft UVSV“ werden die Teilnehmer dazu befähigt, eine fachgerechte und für die Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer eine individuelle Hauttypbestimmung vorzunehmen, einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen, die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen. Dazu werden Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung, Gerätekunde sowie Kundengespräch und -beratung vermittelt.
Die wichtigsten Informationen in aller Kürze
Gem. UV-Schutzverordnung (UVSV) muss beim Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) ab November 2012 eine auf den Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung sowie eine Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den zertifizierten Mitarbeiter erfolgen. Reine Münzeinwurfgeräte ohne entsprechende Beratung sind damit seit November nicht mehr möglich. Das gilt sowohl für reine Solariumanbieter als auch für alle anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Kunden und Interessenten den Zugang zu UV-Bestrahlungsräten ermöglichen. Als Fachpersonal gem. UVSV gilt, wer an einer Schulung nach § 5 Absatz 1 der UVSV teilgenommen hat, sowie gemäß den Vorgaben der UVSV geprüft und zertifiziert wurde.
Mehr Infos zur Akkreditierung unter www.bsa-zert.de, die Infos zum BSA-Lehrgang unter www.bsa-akademie.de/uv-schutz.Â
Die BSA-Akademie ist ISO-zertifiziert und mit ca.140.000 Teilnehmern seit 1983 einer der führenden Bildungsanbieter im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness, Sport und Gesundheit. Mit Hilfe der über 50 staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge können sich Quereinsteiger wie Fitnessprofis individuell qualifizieren: Der Einstieg in die Branche gelingt mit „B-Lizenz“-Lehrgängen z. B. für Fitness, Gruppentraining, Ernährung und Mentale Fitness. Darauf aufbauend erfolgt die schrittweise Weiterbildung bis zum Profiabschluss beispielsweise als „Fitnesstrainer-A-Lizenz“, „BSA- Personal-Trainer- Zertifikat“, „Lehrer für Ernährung“ oder „Manager für Fitness- und Freizeitanlagen“. BSA-Qualifikationen ermöglichen die Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfungen „Fitnessfachwirt IHK“ und „Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung IHK“. Darüber hinaus können sich BSA-Teilnehmer mit dem IHK-Zertifikatslehrgang „Fachkraft für betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“ und dem Praxisworkshop „Berater für betriebliches Gesundheitsmanagement“ zu Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement qualifizieren. Eine weitere Qualifikation ist mit der „Fachkraft UVSV“ hinzu gekommen, diese bereitet inhaltlich optimal auf eine Zertifizierung nach der UV-Schutz-Verordnung vor, die dann bei der BSA-Zert abgelegt werden kann. Bei der BSA-Akademie erfolgt der Wissenserwerb durch Fernunterricht und kompakte Präsenzphasen an bundesweiten Lehrgangszentren. So können die Lehrgänge nebenberuflich absolviert und so optimal mit beruflichen und privaten Verpflichtungen vereinbart werden. Eine Förderung ist z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit, Meister-BAföG, den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und regionale Fördermittel möglich. Zahlreiche BSA-Präsenzphasen können auch während der BSA-Lehrgangsreise Mallorca, die jeweils im Mai und September stattfindet, absolviert werden.
BSA-Akademie
Sabine Mack
Hermann Neuberger Sportschule 3
66123 Saarbrücken
Tel. +49 681 6855-220
www.bsa-akademie.de
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