(ots) - Was machbar ist sollte getan werden, um den Schutz
der Truppe im Einsatz mit der Ausstattung von Kampfdrohnen zu
erhöhen.
In Zeiten, da man in Mitteleuropa seit Jahrzehnten im Frieden
lebt, verdrängt die Gesellschaft offensichtlich welchen Bedrohungen
sich die Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiter der
Bundeswehr im Einsatz gegenüber sehen. Nach Auffassung des Verbandes
der Soldaten der Bundeswehr wäre die rasche Beschaffung der
Kampfdrohne ein klarer Ausdruck im Hinblick auf die Fürsorgepflicht
des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten im Einsatz. Damit würden
die Aussagen im Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahre 2006 (!) nicht
nur Lippenbekenntnisse sein. Im Kap. 5.4. heißt es dort:" Soldatinnen
und Soldaten im Einsatz haben Anspruch auf den bestmöglichen Schutz.
Überlebensfähigkeit und Schutz von Personal und Infrastruktur sind
unabdingbare Grundvoraussetzungen für die Auftragserfüllung und
Ausdruck der Fürsorgepflicht des Staates. Die Streitkräfte müssen
sich gegen alle Formen der von regulären und irregulären Kräften
ausgehenden Bedrohung [...] schützen."
Mit der Beschaffung von bewaffneten Drohnen ist es möglich, das
Fähigkeitsspektrum der Aufklärung - welches bereits aktuell im
Einsatz befindliche Flugkörper abdecken - zu erweitern und die
Möglichkeit auf eine im Livebild erkannte Lageentwicklung
unverzüglich zu reagieren. Das schließt insbesondere den Vorteil der
Missionsabbruchfähigkeit mit ein.
Der technische Fortschritt sollte umgehend genutzt werden, um mit
relativ kostengünstigen Flugkörpern das Einsatzrisiko der Soldatinnen
und Soldaten zu senken und Blut zu sparen.
An einem sorgfältigen, moralisch-ethisch vertretbaren und
ROE-konformen Einsatz der Drohnen durch entscheidungsbefugte
Vorgesetzte besteht keinerlei Zweifel. Politik und Gesellschaft sind
aufgerufen, denjenigen, die sie mit Mandat zum Einsatz in heimatferne
Länder entsandten, auch ein Höchstmaß an Vertrauen entgegenzubringen.
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Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V.
Herr Nicolas Hohn
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