PresseKat - Energetische Investitionen: Wohnungswirtschaft und Privatkunden profitieren von Verlängerung der Kf

Energetische Investitionen: Wohnungswirtschaft und Privatkunden profitieren von Verlängerung der KfW-Laufzeitvariante von acht auf zehn Jahre

ID: 850915

(ots) - Dr. Klein-EnergieEffizienzDarlehen DEED sichert für
knapp 24 Jahre weniger als zwei Prozent Zinsen p. a.

"Schließen Sie jetzt kein KfW-Darlehen ab, sondern warten Sie
damit bis Juni", empfiehlt Hans Peter Trampe, Vorstand der Dr. Klein
& Co. AG, seinen Kunden aus der Wohnungswirtschaft. "Durch die
Erweiterung der endfälligen Laufzeitvariante aller
wohnwirtschaftlichen KfW-Programme von acht auf bis zu zehn Jahre
können wir das Dr. Klein-EnergieEffizienzDarlehen bei weniger als
zwei Prozent Zinsen p. a. von rund 20 auf knapp 24 Jahre verlängern."
Durch die Kombination von KfW-Darlehen und Bausparprodukt kann bei
energetischen Investitionen das Zinsänderungsrisiko vermieden werden.
Denn nach Ablauf der Darlehenszeit besteht keine Restschuld mehr.

Für energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungen
gewährleisten die Förderprogramme der KfW sehr niedrige Zinsen, die
häufig nur bei 1 Prozent p. a. liegen. Nach dem Auslauf der
zehnjährigen Zinsbindung stellt sich das Problem einer attraktiven
Anschlussfinanzierung. Denn dass das historisch niedrige Zinsniveau
noch länger als ein Jahrzehnt anhält, ist unwahrscheinlich. Das von
Dr. Klein konzipierte DEED deckt den Finanzbedarf über ein
KfW-Darlehen in der von der KfW angebotenen Variante 8/8/8 (ab Juni
2013 neu 10/10/10) ab. Bei einer achtjährigen (zehnjährigen)
Zinsbindung und Laufzeit wird auf die Tilgung verzichtet. Die so
eingesparte Liquidität kann für die Ansparung eines Bausparvertrags
genutzt werden, der nach acht (zehn) Jahren das KfW-Darlehen ablöst
und dann noch rund zwölf (14) Jahre bis zur vollständigen Rückzahlung
läuft. "Die neue Programmvariante der KfW bietet neue
Fördermöglichkeiten, die uns eine Anpassung des DEED ermöglichen",
berichtet Trampe. "So können energetische Investitionen nun mit fest
vereinbarten Zinsen von weniger als 2 Prozent p. a. über fast 24




Jahre finanziert werden. Ein klassisches Annuitätendarlehen kann dies
nicht leisten."

Ab dem 8. Juni 2013 kann die auf zehn Jahre erweiterte endfällige
KfW-Laufzeitvariante beantragt werden. Die übrigen Bestimmungen
dieser Variante bleiben unverändert bestehen. Beratungen zur
Kombination von KfW-Darlehen und Bausparvertrag sind bereits heute
möglich.

Häuslebauer können das DEED nun ebenfalls nutzen

Aufgrund des hohen Interesses der Wohnungswirtschaft wird das von
Dr. Klein konzipierte DEED nun auch Privatkunden angeboten.
"Energieeffizientes Bauen und Sanieren ist auch bei Privatkunden ein
großes Thema", berichtet Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der Dr.
Klein & Co. AG. "Daher haben wir die Berater in unseren über 200
Filialen bereits entsprechend informiert." Der maximale
Darlehensbetrag, der gefördert werden kann, liegt bei 50.000 Euro pro
Wohneinheit. Durch die Abtretung des Bauspardarlehens sind
Beleihungen bis zu 100 Prozent des Beleihungswertes möglich. Das DEED
passt sich individuellen Anforderungen an. So kann als durchleitendes
Kreditinstitut für das KfW-Darlehen die Förderbank gewählt werden.
Auch können bereits beantragte, noch nicht ausgezahlte KfW-Darlehen
in das DEED integriert werden.

Weitere Informationen unter: www.drklein.de/DEED.html

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung:
www.bit.ly/17soDZQ

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