PresseKat - Bundesgerichtshof hebt erneut Urteil gegen shift.tv auf - zweite Schlappe für RTL und Sat.1

Bundesgerichtshof hebt erneut Urteil gegen shift.tv auf - zweite Schlappe für RTL und Sat.1

ID: 851221

(PresseBox) - Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute das auf die Verletzung des Weitersenderechts gestützte Urteil des OLG Dresden gegen shift.tv aufgehoben. Bereits 2009 hatte der BGH das erste, auf eine angebliche Verletzung des Vervielfältigungsrechts gestützte Urteil aufgehoben.
In seinem neuerlichen Urteil hatte das OLG Dresden das Recht der Fernsehsender, ihre Funksendungen auf die Speicherplätze der Kunden weiterzusenden als verletzt angesehen. Grundsätzlich ist ein Fernsehsender kraft Gesetzes nach § 87 Abs. 5 UrhG verpflichtet, diese Weitersenderechte auf Anfrage und gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung einzuräumen. Trotz Anfrage durch shift.tv und Hinterlegung einer angemessenen Vergütung, die der Höhe nach den gültigen Tarifen der Verwertungsgesellschaften für die Rechte zur Kabelweitersendung entsprach, verurteilte das OLG Dresden shift.tv auf Unterlassung.
Die Frage, ob durch die Hinterlegung der angemessenen Vergütung überhaupt noch ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden kann, ließ das OLG Dresden unbeantwortet. Dies wurde nunmehr vom BGH beanstandet. Denn das OLG Dresden hätte insoweit den Rechtsstreit aussetzen und die Anrufung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent-und Markenamt ermöglichen müssen, von der insbesondere die Frage entschieden worden wäre, ob die hinterlegte Vergütung angemessen war. Damit ist nunmehr klargestellt worden, dass die Fernsehsender dem Grunde nach verpflichtet sind, shift.tv die Kabelweitersenderechte nach § 87 Abs. 5 UrhG einzuräumen.
Ferner ergibt sich aus der Pressemitteilung des BGH, dass die von den Fernsehsendern im Rahmen der Revision erneut vorgebrachten Vorwürfe hinsichtlich der Zulässigkeit der hergestellten Privatkopien für die Kunden von shift.tv abgewiesen wurden. Damit ist nunmehr letztinstanzlich festgestellt, dass es sich bei den von shift.tv hergestellten Kopien um zulässige Privatkopien der Kunden von shift.tv handelt. Dabei unterscheidet sich das Verfahren zur Herstellung der Privatkopien wesentlich von dem Verfahren, das von save.tv eingesetzt wird.




Im Ergebnis besteht daher nur noch Streit über die Höhe der angemessenen Vergütung besteht und nicht mehr über die betroffenen Rechte. Da festgestellt wurde, dass die Fernsehsender die betroffenen Rechte nicht willkürlich zurückhalten können, erwägt shift.tv, nach Abschluss des durchzuführenden Schiedsstellenverfahrens für die in der Vergangenheit zu Unrecht untersagten Weitersendung Schadensersatzansprüche gegen die Fernsehsender RTL und Sat1 geltend zu machen.
shift TV
Michael Westphal
Geschäftsführer
m.westphal(at)netlantic.de
Tel. 089-960570-18

NETlantic ist eines der führenden Unternehmen im Bereich Digitaler Personal Video Recorder (PVR) Lösungen und betreibt seit 2005 erfolgreich das Online Video Rekorder Angebot "shift TV". shift TV Kunden können Fernsehen wann und wo sie wollen und müssen sich nicht an den vorgegebenen Sendezeiten der Fernsehsender orientieren. Mit Hilfe der NETlantic Technologie können shift TV Nutzer ihre Lieblingssendungen anklicken, aufzeichnen und zeitversetzt am Ort und auf dem Endgerät ihrer Wahl abrufen. Bis zu 10 TV Sender können in voller PAL Auflösung parallel aufgezeichnet werden. Einzelne Sendungen können shift TV Nutzer auf ihrem "persönlichen" PVR ablegen. Das ist anwenderfreundlich und stellt, wie zahlreiche Studien belegen, das Fernsehen der Zukunft dar.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

NETlantic ist eines der führenden Unternehmen im Bereich Digitaler Personal Video Recorder (PVR) Lösungen und betreibt seit 2005 erfolgreich das Online Video Rekorder Angebot "shift TV". shift TV Kunden können Fernsehen wann und wo sie wollen und müssen sich nicht an den vorgegebenen Sendezeiten der Fernsehsender orientieren. Mit Hilfe der NETlantic Technologie können shift TV Nutzer ihre Lieblingssendungen anklicken, aufzeichnen und zeitversetzt am Ort und auf dem Endgerät ihrer Wahl abrufen. Bis zu 10 TV Sender können in voller PAL Auflösung parallel aufgezeichnet werden. Einzelne Sendungen können shift TV Nutzer auf ihrem "persönlichen" PVR ablegen. Das ist anwenderfreundlich und stellt, wie zahlreiche Studien belegen, das Fernsehen der Zukunft dar.



drucken  als PDF  an Freund senden  Dateianhänge sicher versenden Die beliebtesten deutschen Hotels in Facebook
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 11.04.2013 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 851221
Anzahl Zeichen: 3559

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Unterföhring



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof hebt erneut Urteil gegen shift.tv auf - zweite Schlappe für RTL und Sat.1"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Netlantic GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Online TV Mediathek YouTV flirtet mit Google Cast ...

YouTV, die größte TV Mediathek Deutschlands, erweitert seine Mobil-Apps um die Funktion, TV Sendungen auf Google Cast/Chromecast-Geräte zu streamen. Mit der Google Cast genannten Technologie können alle 10.000 TV Aufnahmen der letzten 7 Tage aus ...

Alle Meldungen von Netlantic GmbH