(ots) - Strahlkraft und Finsternis
Ãœber den Sinn des Warndreiecks streitet niemand ernsthaft. Das
weiß-rote Zeichen hat sich millionenfach bewährt, wenn es darum geht,
nach einer Panne oder einem Unfall gerade auf Autobahnen die sich
nähernden Fahrer darauf aufmerksam zu machen. Gefahrenpunkt und
Menschenleben werden geschützt. Deshalb haben die
Landesverkehrsminister nun richtig entschieden, die Warnweste als
Pflicht zu fordern. In misslicher Lage eines Fahrers macht sie ihn
durch ihre Strahlkraft klar erkennbar, auch sie kann Leben retten. So
schließt sich der Kreis von Weste, Dreieck und Warnblinken. Mensch
und Fahrzeug werden besser einander zugeordnet.
Finster wird es aber bei einem zweiten Ziel der Minister.
Vorhandensein und Einsatz von Blitzerwarnern in Navigationsgeräten
und Handy-Anwendungen sollen verboten bleiben. Welch antiquierte
Haltung. Es ist zudem ein Irrsinn, dass die Straßenverkehrsordnung
dem Beifahrer eine rechtliche Grauzone bietet: Falls der Sozius dem
Fahrer nicht sagt, eine Warnfunktion bei sich zu haben, und ihm dann
einen Wink gibt, gehen beide straffrei aus. Die Experten erwecken den
Eindruck, als ob sie die pädagogische Wirkung des Blitzens und die
Einnahme von Bußgeld höher bewerten als Sicherheit durch Abbremsen.
Angeblich steht diese doch im Zentrum aller Maßnahmen auf den
Straßen. Selbst mit Erlaubnis der technischen Hilfe würden genug
Fahrer in die Radarfalle tappen.
Robin Fehrenbach
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