Es ist wieder Zeit und bis zum 31. Mai 2013 müssen die Einkommenssteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe der Steuererklärung ist aber nur der erste Schritt. Diesem sollte die Prüfung und Kontrolle des anschließenden Steuerbescheides folgen. Denn: erwiesener Maßen sind viele Steuerbescheide oftmals nicht korrekt. Das betrifft nicht unwesentlich viele Bescheide. Umso wichtiger ist es, sich Zeit für eine Überprüfung zu nehmen, denn wer das unterlässt und den Bescheid einfach hinnimmt, verschenkt eventuell bares Geld. Für die Prüfung stehen Steuerberater zur Verfügung. Über die Empfehlung erlassene Steuerbescheide einer Kontrolle zu unterziehen, informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.
(firmenpresse) - Nichts an den Staat verschenken
Zulasten des Steuerzahlers sind viele der jährlich erlassenen Steuerbescheide fehlerhaft. Es kommen Zahlendreher vor oder einfach vergessene oder gestrichene Abzugsposten. Das ist ärgerlich. Um Gewissheit zu haben, sollte man daher eine Prüfung veranlassen. Als Laie ist das nicht möglich. Am besten vertraut man einem Steuerberater. Er versteht die komplexen Zusammenhänge und weiß, welche Fehler sich häufig einschleichen. Er besitzt die Grundlage hierfür: Kenntnisse im umfangreichen Steuerrecht. Man sollte kein Geld an den Staat verschenken und auf Nummer sicher gehen. Ein Steuerberater prüft innerhalb der vom Finanzamt angegeben Frist und teilt dem Mandanten das Ergebnis mit. Ist alles korrekt, erhält dieser Sicherheit. Ist dem nicht so, kann der Steuerberater entsprechende Wege einleiten. Das bedeutet, er legt Einspruch ein und kümmert sich um den gesamten Schriftverkehr. Nachdem ein Einspruch eingelegt worden ist, muss die Finanzbehörde den Fall in vollem Umfang erneut prüfen.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
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