(ots) - Ein Segen für den Rechtsstaat
Die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Bundespräsidenten
Christian Wulff ist ein Segen für den Rechtsstaat und die logische
Folge der Ermittlungen. Selbst wenn es nur noch um 700 Euro geht. Bei
der entscheidenden Frage, ob das Verhalten von Wulff eventuell
strafbar war, darf die Höhe des Betrages keine Rolle spielen. Allein
das inzwischen von ihm ausgeschlagene Angebot der Staatsanwaltschaft
Hannover, die Anklage wegen Bestechlichkeit gegen Zahlung von 20 000
Euro einzustellen, war eine Ungeheuerlichkeit. Da hilft auch der
Verweis auf die Strafprozessordnung nicht, die diese Möglichkeit
zulässt. Bei wem, wenn nicht bei Wulff, dem ehemals höchsten
Repräsentanten des deutschen Staates, besteht ein öffentliches
Interesse an der Aufklärung der Vorwürfe?
Hat er sich nun bestechen lassen oder nicht? Wulff bestreitet dies
nach wie vor mit Vehemenz. Die Staatsanwaltschaft ist vom Gegenteil
überzeugt. Eine mögliche Einigung der Parteien im Vorfeld gehört zum
Glück der Vergangenheit an. Eine Ohrfeige für die Ermittler wäre es,
wenn das zuständige Landgericht Hannover den "hinreichenden
Tatverdacht" gegen Wulff nicht erkennt, die Anklage nicht zulässt und
es zu keiner Hauptverhandlung kommt. Denn dies impliziert eine
Bankrotterklärung für die Arbeit der ermittelnden Staatsanwälte. Am
Ende sollte ein Urteil im Namen des Volkes stehen.
Berthold Hamelmann
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