Einmalige Markenanmeldung berechtigt zur Teilnahme an den "Sunrise Periods" aller neuen Domains
(PresseBox) - Was leistet das Trademark Clearinghouse?
1. Wenn eine Marke vom Trademark Clearinghouse anerkannt worden ist, dann berechtigt sie zur Registrierung in den Sunrise Periods aller neuen Top Level Domains.
2. Markeninhaber werden über mögliche Markenverletzungen durch Domainanmeldungen von Dritten informiert, wenn Sie Ihre Marke erfolgreich im Trademark Clearinghouse angemeldet haben.
Die erste Leistung des Trademark Clearinghouse steht in Zusammenhang mit dem Beschluß von ICANN, daß eine Anmeldung im Trademark Clearinghouse Pflicht ist, wenn man von einer bevorzugten Registrierung in der Sunrise Period einer Domain profitieren will.
"Die Schaffung des Trademark Clearinghouse", erklärt Hans-Peter Oswald von domainregistry.de, "ist durch die One-Stop-Lösung ein Vorteil für alle Beteiligten- besonders angesichts der Tatsache, daß voraussichtlich über 1000 neuen Domains eingeführt werden."
Hans-Peter Oswald, der die als "official Agent" des Trademark Clearinghouses tätige Secura GmbH leitet, fährt fort:
"Ohne das Trademark Clearinghouse müßte jeder Interessent sich bei der Sunrise Period von jeder Domain anmelden, die Unterlagen zusammensuchen, einreichen, darauf hoffen, daß sie angenommen wird und bei Nichtannahme Einspruch einlegen, eventuell auch vor Gericht. Natürlich würde auch die jeweilige Registrierungsstelle einen höheren Preis nehmen, weil sie einen kompetenten Dienstleister für die Prüfung der Unterlagen beschäftigen muß. So zahlt der Markeninhaber nur einmalig und nicht für jede Domain Extra-Kosten für die Prüfung der Marke."
Das Trademark Clearinghouse ist aber nicht nur für den Markenbesitzer von Vorteil, sondern auch für die Registrierungsstellen und Registrare, denen das Trademark Clearinghouse eine unbürokratische Abwicklung der "Sunrise Periods" ermöglicht.
Marc Müller
http://www.domainregistry.de/tmc.html
http://www.domainregistry.de/neue-domains.html