PresseKat - MONTRANUS II Medienfonds: Erfolg für Filmfondsanleger

MONTRANUS II Medienfonds: Erfolg für Filmfondsanleger

ID: 852497

Nach der neuesten Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss die Helaba Dublin einem Anleger des Filmfonds MONTRANUS II sein investiertes Kapital zuzüglich Zinsen zurückerstatten.

(firmenpresse) - An dem vom Emissionshaus Hannover Leasing 2004 aufgelegten Filmfonds MONTRANUS II beteiligten sich rund 2500 Anleger. Über die Hälfte ihrer Einlagen mussten die Anleger mit eigenem Geld finanzieren. Der Rest des Kapitals wurde durch ein obligatorisches Darlehen von der Helaba Dublin finanziert.

In der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof stellten die Richter kürzlich fest, dass die Bank für ihren Darlehensvertrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat. Die sich daraus ergebende Rechtsfolge ist, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und der Darlehensvertrag auch noch Jahre später widerrufen werden kann. Da die nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen für eine Vielzahl von Darlehensverträgen verwendet wurden, sind zahlreiche Anleger, die Verbraucher sind, davon betroffen. Sie können unter Umständen sogar noch heute den Widerruf erklären.

Falls der Verbraucher den Widerruf erklärt, kann er von der Bank seine eigenfinanzierte Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückverlangen. Im Gegenzug muss er seine Fondsbeteiligung der Bank übertragen. Dafür muss er das Darlehen nicht mehr zurückbezahlen. Der Widerruf hat schließlich keinerlei Auswirkungen auf die steuerlichen Ergebniszuweisungen für die Vergangenheit.

Die Wirtschaftslage des Filmfonds MONTRANUS II fällt bisher eher ernüchternd aus. Die anfangs versprochenen Ausschüttungen betragen aktuell lediglich 20 % der eigenfinanzierten Einlage. Auch eine mögliche Schlussausschüttung würde den eingetretenen Kapitalverlust nur zu einem Teil kompensieren können. Im Endeffekt müssen sich die betroffenen Anleger deshalb auf einen Verlust ihres investierten Kapitals einstellen.

Betroffene Anleger sollten sich umgehend fachlich beraten lassen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.

Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.



drucken  als PDF  an Freund senden  PCE Harburg: Weiteres Opfer der Schifffahrtskrise Trend Capital AG:
Bereitgestellt von Benutzer: Thieler
Datum: 13.04.2013 - 19:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 852497
Anzahl Zeichen: 2162

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christiana Franke Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Stadt:

Fürstenfeldbruck


Telefon: 089 / 59 94 76 44

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MONTRANUS II Medienfonds: Erfolg für Filmfondsanleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Anleger Stiftung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Prokon: Handlungsempfehlungen für Anleger ...

Das Amtsgericht Itzehoe hat über das Vermögen der Prokon Regenerative Energien mit Beschluss vom 1. Mai 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat festgestellt, dass die Firma keine stillen Reserven hat, wie es die ehemalige ...

Alle Meldungen von Deutsche Anleger Stiftung