(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen
Bundesbank und der Bundesagentur für Arbeit
Mit circa 18 Millionen Zahlungen im Monat gehört die Bundesagentur
für Arbeit (BA) zu den größten Auftraggebern im Zahlungsverkehr in
Deutschland, denn sie ist unter anderem für die Zahlung des
Kindergeldes und des Arbeitslosengeldes zuständig. Bis spätestens zum
1. Februar 2014 muss auch die BA ihren Zahlungsverkehr auf die
europaweit einheitlichen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und
Lastschriften (SEPA-Zahlverfahren) umgestellt haben. Damit hat sie
nun begonnen.
Seit Februar 2013 werden monatlich rund 9 Millionen
Kindergeldzahlungen als SEPA-Überweisungen reibungslos über die
Deutsche Bundesbank abgewickelt. "Mit der Umstellung der
Kindergeldzahlungen haben wir in unserem SEPA-Projekt den ersten
wichtigen Meilenstein genommen und biegen nun auf die Zielgerade
ein", sagte Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der BA.
Die SEPA-Umstellung der BA verläuft bisher planmäßig und wird
voraussichtlich am 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Die
Zahlungen für die anderen Leistungen der BA werden in den kommenden
Wochen und Monaten bis zum August 2013 sukzessive auf das
SEPA-Ãœberweisungsverfahren umgestellt. Die Umstellung der im
Vergleich zu den Ãœberweisungen geringen Zahl an Lastschriften auf das
SEPA-Lastschriftverfahren ist für das 2. Halbjahr 2013 vorgesehen.
"Die Bundesagentur für Arbeit handelt bei der Umstellung auf SEPA
vorbildlich und erfüllt damit die von den öffentlichen Verwaltungen
allgemein eingeforderte Vorbildfunktion", sagte Carl-Ludwig Thiele,
Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Vor allem im
Hinblick auf die noch verhaltene Nutzung der SEPA-Zahlverfahren. "Es
bleibt mit Blick auf die verbleibenden knapp zehn Monate bis Februar
2014 zu hoffen, dass die erfolgreiche SEPA-Umstellung der BA auch
andere Zahlungsdienstnutzer zur baldigen SEPA-Umstellung motiviert",
betonte Thiele.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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