PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Einladung zur
Hauptversammlung

ID: 853616

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

zur

95. ordentlichen Hauptversammlung

der

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)

Donnerstag, 16. Mai 2013 um 10.00 Uhr
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2012

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2014

7. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 16. November
2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels)

8. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 16. November




2015 zum Erwerb eigener Aktien für eigene Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsrates bis zu maximal
5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG.

9. Beschlussfassung über die Satzungsänderung in den §§ 6 und 19 zur
Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht sind ab Donnerstag, 25. April 2013
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2012;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift

dieser Unterlagen zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am Donnerstag, 25. April 2013 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich
"Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am Montag, 6. Mai 2013 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck,
Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan
Heidinger, oder per E-Mail an hauptversammlung(at)btv.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Für den Nachweis der

Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.btv.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Montag, 06. Mai
2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien
halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden

Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.), grundsätzlich jedoch kein
Stimmrecht.

Nachweis

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens bis Montag,
13. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss.

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

per Telefax: +43 512 5333-1508

Eine Übermittlung von Depotbestätigungen per SWIFT ist gemäß § 262
Abs 20 AktG ausgeschlossen.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben

genannten Nachweisstichtag Montag, 06. Mai 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch

Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über ihre Aktien nicht
blockiert; können über diese daher auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 15.
Mai 2013, 15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

per Telefax: +43 512 5333-1508

per E-Mail: hauptversammlung(at)btv.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort überreicht werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der
Hauptversammlung ist ein Widerruf dann wirksam, wenn er zumindest
in Textform spätestens bei der Registrierung vorgelegt wird.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist gemäß § 262 Abs
20 AktG ausgeschlossen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 50.000.000,-- und ist
eingeteilt in 22.500.000 Stamm- Stückaktien und 2.500.000
Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 8.071 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 22.491.929.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.

Innsbruck, im April 2013
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Mag. Barbara Riesner
Tel.: +43/(0)5 05 333-1403
barbara.riesner(at)btv.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43(0)5 05 333
FAX: +43(0)5 05 333- 1408
Email: btv(at)btv.at
WWW: www.btv.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625504
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 16.04.2013 - 07:31 Uhr
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